Die Interkantonale Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 (IUV) regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Universitätskantone. Alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten.
Zwischen 2017-2019 ist die IUV einer Totalrevision unterzogen worden. Im Juni 2019 hat die EDK die IUV 2019 zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Nun entscheiden die Kantone über einen Beitritt. Die Vereinbarung kann vom Vorstand der EDK in Kraft gesetzt werden, sobald 18 Kantone beigetreten sind. Dann wird die neue IUV die heute gültige Interkantonale Universitätsvereinbarung von 1997 ablösen.
Die KIUV steuert den Vollzug der Interkantonalen Universitätsvereinbarung. Sie setzt sich zusammen aus Mitgliedern der EDK und der FDK; je vier Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter stammen aus Universitätskantonen, je vier aus Nicht-Universitätskantonen.
EDK
Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner (ZH), Präsidium
Conseillère d'Etat Cesla Amarelle (VD)
Regierungsrat Res Schmid (NW)
Conseiller d'Etat Jean-Pierre Siggen (FR)
FDK
Regierungsrat Urs Janett (UR)
Regierungsrat Dr. Anton Lauber (BL)
Conseiller d'Etat Roberto Schmidt (VS)
Regierungsrat Dr. Rolf Widmer (GL)
Kommission Hochschulfinanzierung: Die Geschäfte der KIUV und der KFHV werden in der Kommission Hochschulfinanzierung vorbereitend beraten. Die Kommission Hochschulfinanzierung ist eine ständige Kommission der EDK. Sie besteht aus den Vorsteherinnen und Vorstehern der kantonalen Hochschulämter der Kantone, die in der KIUV und in der KFHV vertreten sind.