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Bildungsfinanzierung

Die Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz.

Die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz.

Die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK funktionieren nach den folgenden Grundsätzen:

  • Freizügigkeit: Der Standortkanton einer Ausbildungsstätte bietet die Ausbildungsgänge den Studierenden bzw. den Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen zu denselben Bedingungen an wie den eigenen Kantonsangehörigen.
  • Finanzierung: Die Herkunftskantone der Studierenden bzw. der Schülerinnen und Schüler bezahlen dem Standortkanton der Ausbildungsstätte einen festgelegten Betrag.

Die Kantone haben folgende Vereinbarungen abgeschlossen:

Tertiärstufe
Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV)
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV)
Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV)

Sekundarstufe II
Berufsfachschulvereinbarung (BFSV)

Sekundarstufen I und II
Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte

In den kantonalen Beitrittsverfahren
Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV)

Neben diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es auch regionale Schulabkommen.

Weitere Informationen.

Kontakt
Francis Kaeser
Leiter Koordinationsbereich Finanzierung

Markus Balmer
Sachbearbeitung (Höhere Fachschulen, Berufsfachschulen)

+41 31 309 51 63

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