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150 Jahre obligatorische Schulpflicht

Vor 150 Jahren wurde der Primarunterricht für Knaben und Mädchen in der Bundesverfassung für obligatorisch erklärt. Während die Schule heute fest zum Alltag gehört, gab es damals von Seiten der Kantone grosse Widerstände gegen den Bildungsartikel.

1874 wurde der Primarunterricht für Knaben und Mädchen in der Bundesverfassung für obligatorisch erklärt. Anlässlich des Jubiläums blickt die EDK zurück auf die Entwicklung der Schulpflicht und des Rechts auf einen «genügenden Primarunterricht» sowie auf die zentrale Rolle der Kantone in diesen Fragen.

Brief mit Jubiläusmarke 150 Jahre obligatorische Schulpflicht
Bild Legende:

Briefmarken CHF 1.20 «150 Jahre obligatorische Volksschule», Bildnachweis: Die Schweizerische Post

Vor 150 Jahren, am 29. Mai 1874, wurde der Primarunterricht über die revidierte Bundesverfassung zum Obligatorium. Aus diesem historischen Anlass präsentiert die EDK eine Reihe von thematischen Beiträgen, basierend auf bereits bestehendem Material. Sie will damit eine Reflexion über einige Aspekte der Verpflichtung zu ausreichendem Primarunterricht und über die symbolische Tragweite dieser Verpflichtung anregen. 

Ergänzend zu dieser Reihe bietet das Informations- und Dokumentationszentrum IDES, in Zusammenarbeit mit dem «Institut de recherche et de documentation pédagogique (IRDP)» der CIIP, die dieses Jahr ebenfalls ihr 150-jähriges Bestehen feiert, eine thematische Sammlung an.

Zur thematischen Sammlung Informations- und Dokumentationszentrum IDES

150 Jahre Bildungsartikel in der Bundesverfassung: Meilenstein für die Primarschule

Bild Legende:

Gedenkblatt: Revision der Schweizerischen Bundesverfassung vom 19. April 1874/ Bildnachweis: Schweizerisches Nationalmuseum LM-24296, Zeichner: Ernst Conrad

Am 29. Mai 1874, wurde der Primarunterricht für Knaben und Mädchen in der Bundesverfassung zum Obligatorium. Die Rolle des Bundes gegenüber der Autonomie der Kantone in dieser Frage war während des gesamten späten 19. Jahrhunderts heftig umstritten.  Zum Artikel

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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