Die HFSV bildet seit dem Studienjahr 2015/2016 die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu den Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF). Die Vereinbarung regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Per Mitte 2015 sind alle Kantone der Vereinbarung beigetreten.
Die HFSV-Vereinbarungskantone legen die Höhe der Semesterbeiträge pro studierende Person fest. Diese Beiträge werden aufgrund von Kostenerhebungen bei den Höheren Fachschulen ermittelt. Für gleiche Studiengänge gelten gesamtschweizerisch gleiche Beiträge.
Die Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sind nicht Teil der HFSV. Informationen zur Subventionierung der Vorbereitungskurse
Für die Beitragsberechtigung gelten folgende Voraussetzungen: (1) der Bildungsgang ist durch das SBFI anerkannt (resp. das Gesuch ist eingereicht); (2) der Standortkanton hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter abgeschlossen; (3) der Standortkanton hat den Bildungsgang bei der HFSV-Geschäftsstelle gemeldet.
Die HFSV-Vereinbarungskantone legen die Höhe der Semesterbeiträge pro studierende Person fest. Diese Beiträge werden aufgrund von Kostenerhebungen bei den Höheren Fachschulen ermittelt. Für gleiche Studiengänge gelten gesamtschweizerisch gleiche Beiträge.
Die Bildungsanbieter, die zahlungspflichtigen Kantone, die Standortkantone einer Bildungsinstitution und die Geschäftsstelle sind bei der Abwicklung des interkantonalen Lastenausgleichs oder beim Vollzug der HFSV an bestimmte Fristen gebunden. In der Übersicht sind diese für jeden Beteiligten aufgeführt.