Neue interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern
Mit der neuen Finanzierungsvereinbarung stellt die EDK den Kantonen ein Instrument zur Verfügung, das Regeln für den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich Spitalschulen definiert.
Der Vorstand der EDK hat am 11. September 2025 beschlossen, die neue Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Die ISV ist eine neue Finanzierungsvereinbarung der EDK. Sie kommt dann ins Spiel, wenn Kinder und Jugendliche ausserhalb ihres Wohnkantons hospitalisiert werden und dort eine Spitalschule besuchen. Konkret bildet sie die Rechtsgrundlage für den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen. Kantone, die der Vereinbarung beigetreten sind, können künftig ihre Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln. Der Lastenausgleich umfasst die Nutzung schulischer Angebote der obligatorischen Schule sowie allgemeinbildender Angebote der Sekundarstufe II in Spitälern durch hospitalisierte Schülerinnen und Schüler.
In der Schweiz gibt es rund 30 Spitalschulen unterschiedlicher Grösse. Sie stehen den hospitalisierten Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Wohnkanton offen. Die schulischen Angebote sorgen dafür, dass für die hospitalisierten Kinder und Jugendlichen der Zugang zu Schule und Bildung gewährleistet bleibt und kein unnötiger Nachteil für den Bildungserfolg entsteht. Die Aufsicht über die Angebote liegt beim jeweiligen Standortkanton.
Das Vorgehen bei der Abgeltung der Kosten, die beim Besuch einer ausserkantonalen Spitalschule anfallen, ist heute in der Schweiz unterschiedlich geregelt. Die Spitalschulen sehen sich teilweise mit unterschiedlichen oder fehlenden Vereinbarungen zwischen den Kantonen konfrontiert. Dies kann in Einzelfällen zu unsicheren Kostendeckungen führen (z.B. betreffend den Umfang der Zahlung). Die ISV soll hier zu einer Vereinfachung und Vereinheitlichung führen.
Die Plenarversammlung hatte anlässlich ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2022 die Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind der Vereinbarung sechs Kantone beigetreten. Damit ist die Mindestanzahl für die Inkraftsetzung erreicht.
Beschluss Interkantonale Spitalschulvereinbarung ISV; Inkraftsetzung
Medienmitteilung vom 11. September 2025
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