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11.09.2025

Medienmitteilung 11.09.2025

Die Interkantonale Spitalschulvereinbarung tritt Anfang 2026 in Kraft

Der Vorstand der EDK hat beschlossen, die neue Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Neu können damit alle Kantone, die der ISV beigetreten sind, ihre Zahlungen einheitlich und einfach abwickeln. Aktuell ist die Abgeltung der Kosten für einen ausserkantonalen Spitalschulbesuch zwischen den Kantonen unterschiedlich geregelt.

Die ISV ist eine neue Finanzierungsvereinbarung der EDK. Die Plenarversammlung der EDK hat die Vereinbarung Ende Oktober 2022 zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Seither sind der ISV sechs Kantone beigetreten. Damit ist die Mindestzahl der Mitgliedskantone erreicht, weshalb der EDK-Vorstand die neue Interkantonale Spitalschulvereinbarung ISV per 1. Januar 2026 in Kraft setzt.

Die Spitalschulvereinbarung kommt zum Tragen, wenn Kinder und Jugendliche ausserhalb ihres Wohnkantons hospitalisiert werden und dort eine Spitalschule besuchen. Sie funktioniert nach einem «À-la-carte-System». Vereinbarungskantone, die Spitalschulen führen, melden ihre Angebote. Gleichzeitig legen sie deren Kosten in Form einer Stundenpauschale fest. Die Vereinbarungskantone können wählen, welche Angebote sie nutzen wollen und verpflichten sich damit, diese Angebote zu vergüten.

In der Schweiz gibt es rund 30 Spitalschulen unterschiedlicher Grösse. Sie stehen den hospitalisierten Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Wohnkanton zur Verfügung. Die schulischen Angebote sorgen dafür, dass diesen Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Schule und Bildung gewährleistet bleibt und sie in der Bildung nicht benachteiligt werden. Die Angebote orientieren sich an den Lehrplänen der jeweiligen Stufe (obligatorische Schule und Sekundarstufe II) und unterstützen den Anschluss an die Herkunftsschule.

Dokumentation
Beschluss Interkantonale Spitalschulvereinbarung ISV; Inkraftsetzung
Weitere Informationen zur ISV finden Sie auf unserer Webseite

Kontakt
Mediendienst EDK, +41 31 309 51 13, E-Mail

kein Titel

Herausgeber
Mediendienst Generalsekretariat EDK