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- Verfüge ich über die erforderlichen Sprachnachweise für den Unterricht in der Schweiz?
- kein Titel
Überprüfen Sie, ob Sie über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen:
Sie werden ausschliesslich in einer Landessprache der Schweiz unterrichten (z.B. Mathematik oder Geschichte etc.):
C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- oder Sie sind im deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Sprachraum aufgewachsen,
- oder Nachweis der Hochschule über das erfolgreiche Absolvieren der gesamten Lehrerausbildung in einer Schweizer Landessprache,
- oder Nachweis über den Besuch der obligatorischen Schulzeit in einer Schweizer Landessprache.
Sie werden in einer Landessprache der Schweiz und mindestens ein Fremdsprachenfach unterrichten (z.B. Mathematik und Englisch etc.):
C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- oder Sie sind im deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Sprachraum aufgewachsen,
- oder Nachweis der Hochschule über das erfolgreiche Absolvieren der gesamten Lehrerausbildung in einer Schweizer Landessprache,
- oder Nachweis über den Besuch der obligatorischen Schulzeit in einer Schweizer Landessprache.
C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
Besonderer Hinweis für die Primarstufe: Wird kein Fremdsprachennachweis über das Niveau C1 eingereicht, verzichten Sie automatisch auf die Überprüfung dieser Fremdsprachenfächer.
Sie werden ausschliesslich Fremdsprachenfächer unterrichten (z.B. Fächer Englisch und/oder Russisch):
- B2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
Sonderfall International School (die Unterrichtssprache ist nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch):
- Sie unterrichten ausschliesslich Fremdsprachenfächer, welche nicht zu den Landessprachen der Schweiz gehören (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch etc.) auf der Sekundarstufe I und/oder an Maturitätsschulen:
B2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
Hinweis für die Primarstufe (inkl. Kindergarten): Nachweis eines C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) verlangt.
- Sie unterrichten Fächer, welche in der öffentlichen Schule in einer Schweizer Landessprache unterrichtet werden (z.B. Mathematik, Geschichte, NMG etc.):
C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
Zeitpunkt der Einreichung der Sprachdiplome und Sprachnachweise
Alle Sprachnachweise müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs vorliegen. Die Frist kann in folgenden Fällen um maximal 2 Jahre verlängert werden (siehe auch Merkblatt Sprachnachweise):
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Sie haben ein Diplom aus einem EU- oder EFTA-Staat oder aus dem Vereinigten Königreich.
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Sie sind Bürgerin oder Bürger der Schweiz, eines anderen EFTA-Staates, der EU oder des Vereinigten Königreichs.
- Sie haben bereits eine Anstellung als Lehrperson in der Schweiz, für die Sie zwingend ein von der EDK anerkanntes Diplom benötigen.
