Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen
Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungsabschlüsse:
Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihr ausländisches Diplom mit dem entsprechenden schweizerischen Diplom. Kann Ihr Diplom anerkannt werden, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, welche die Gleichwertigkeit mit dem schweizerischen Diplom ausweist.
Die Überprüfung ist kostenpflichtig. Es werden folgende Gebühren erhoben:
Das Gesuch wird elektronisch eingereicht. Erstellen Sie ein Benutzerkonto gemäss der Anleitung.
Wichtiger Hinweis: Nach einer Übergangsfrist bis 31.03.2020 werden Gesuche in Papierform ab 01.04.2020 nicht mehr akzeptiert. Die Dokumente werden auf Verlangen gegen eine Kanzleigebühr von CHF 50.00 zurückgeschickt oder sie können kostenlos in Bern abgeholt werden. Nach einer Frist von 6 Monaten ab Eingang des Gesuchs bei der EDK werden die Dokumente vernichtet. |
Die Zuständigkeit betreffend Anstellungen liegt in der Schweiz bei den Kantonen. Anstellende Behörde ist in der Regel die lokale Schulbehörde. Informationen zu offenen Stellen finden Sie auf den verschiedenen Jobportalen, in Zeitungen oder auf den Websites der kantonalen Erziehungsdirektionen.
Auf ausgeschriebene Stellen können Sie sich auch schon bewerben, wenn der Entscheid durch das Generalsekretariat der EDK noch aussteht. Ob die Anerkennung für eine Anstellung vorausgesetzt wird oder später erbracht werden kann, entscheidet die Anstellungsbehörde.
Falls Ihr Interesse nicht der Anerkennung eines ausländischen Diploms gilt, sondern dem Studium, dem Weiterstudium oder einer Weiterbildung in der Schweiz, setzen Sie sich bitte direkt mit einer entsprechenden Ausbildungsinstitution in Verbindung. Eine Auflistung aller anerkannten Schweizer Hochschulen finden Sie unter www.swissuniversities.ch.
Falls Sie sich für einen Quereinstieg in die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung interessieren, wenden Sie sich bitte direkt an eine Pädagogische Hochschule.
Einen Überblick über die schweizerischen Anerkennungsstellen für die grössten Berufsgruppen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Schweizer Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen beim SBFI.
Lehrpersonen für Berufsschulen wenden sich ebenfalls an das SBFI.
Privatpersonen können Beschwerden gegen einen Anerkennungsentscheid der EDK an eine unabhängige Rekurskommission richten.