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Ausländische Diplome

Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen

Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungsabschlüsse:

  • Lehrdiplome (Primarstufe, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen)
  • Diplome Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie

Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihr ausländisches Diplom mit dem entsprechenden schweizerischen Diplom. Kann Ihr Diplom anerkannt werden, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, welche die Gleichwertigkeit mit dem schweizerischen Diplom ausweist.

Alle Unterlagen für die Einreichung eines Gesuchs

Wichtiger Hinweis: Nach einer Übergangsfrist bis 31.03.2020 werden Gesuche in Papierform ab 01.04.2020 nicht mehr akzeptiert. Die Dokumente werden auf Verlangen gegen eine Kanzleigebühr von CHF 50.00 zurückgeschickt oder sie können kostenlos in Bern abgeholt werden. Nach einer Frist von 6 Monaten ab Eingang des Gesuchs bei der EDK werden die Dokumente vernichtet.

Häufig gestellte Fragen

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2020 wurden beim Generalsekretariat der EDK 815 Gesuche um Anerkennung eines ausländischen Diploms eingereicht. Bei den meisten Gesuchen (rund 80%) geht es um die Anerkennung eines Berufdiploms als Lehrerin oder als Lehrer.

Weitere Informationen.

Kontakt
Diplomanerkennung EDK (nur fachliche Auskunft)
+41 31 309 51 31
(Di- Fr 9.00-11.00 Uhr)
Kein Service vom 21. Dezember 2023 bis 8. Januar 2024

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+41 58 465 88 88

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