Die Kommission bearbeitet Fragen der schulischen und betrieblichen Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung. Sie unterstützt die Kantone insbesondere in ihrer Aufsicht gemäss Art. 24 des BBG und erbringt die für den Vollzug der Prüfungen und der anderen Qualifikationsverfahren erforderlichen Koordinationsleistungen. Sie stellt dabei die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sicher.
