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Blended Learning

Seit der Verabschiedung der Orientierungshilfe Blended Learning wurden folgende Massnahmen realisiert:

Arbeitsgruppe Technische Mindestanforderungen: Eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Kommission Organisation und Prozesse der SBBK erarbeitet einen Anforderungskatalog mit technischen Minimalanforderungen an neu zu beschaffende Tools. Dieser kann von OdA auch zur Beurteilung bestehender Tools eingesetzt werden. Der Anforderungskatalog beschränkt sich auf die wesentlichen technischen Mindestanforderungen insbes. in Bezug auf Datenaustausch, Datenhaltung und Datenbearbeitung von Personendaten. sgv/SAV haben Vertretungen delegiert.

Massnahmen mit dem Ziel des standardisierten und optimierten Datenaustausches von personenbezogenen Daten in Lernplattformen der OdA: Die SBBK hat die OdA mit Schreiben Ende 2023 eingeladen, das bestehende Datenaustauschkonzept HAKA und eCH-2026 auch für Lernplattformen/LMS einzusetzen. Zudem prüft das SDBB zurzeit einen allfälligen Erweiterungsbedarf von HAKA und eCH-2026 anhand von Use Cases. Des Weiteren soll ein eindeutiger Personen-Identifikator für den Datenaustausch der Lernenden und der Berufsbildner/innen festgelegt und mittels eines Merkblattes ein gemeinsames Verständnis der erforderlichen Datenschutzmassnahmen aufgebaut werden. Alle diese Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem SAV/sgv konzipiert und umgesetzt.

Einfacher Zugang zu Lernsystemen insbes. für Berufsfachschulen: Die für die Kantone entwickelte Lösung edulog soll breitflächig verwendet werden, dafür sind verschiedene Massnahmen geplant, die auch den OdA sowie Online-Diensten die Anbindung auf Wunsch ermöglichen.

Rechtsgutachen Blended Learning: Das Rechtsgutachten zur Beschaffung digitaler Lehrmittel und Lernmanagementsysteme von Prof. Dr. iur. Hans Rudofl Trüeb liegt vor. Hans Rudolf Trüeb kommt zum Schluss, dass Trägerschaften bei dieser Beschaffung im öffentlichen Auftrag handeln. Auf dieser Basis erarbeitet eine verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Peter Marbet, stv. Generalsekretär EDK, Umsetzungsvorschläge.

Berufsentwicklungsprozess: Die Bildungssachverständigen sind die Vertretungen der Kantone in den Komissionen Berufsentwicklung und Qualität (B&Q). Sie wurden in einer nationalen Schulungsveranstaltung über das Thema Blended Learning informiert. Ihr Referenzwerk (Arbeitsdossier Bildungssachverständige) wird entsprechend ergänzt.

Klärung der Umsetzung von Blended Learning im üK: Die Umsetzungfragen bei der Finanzierung von Blended Learning üK Tagen wurden geklärt. Die Kantone finanzieren die üK Tage entsprechend der Anzahl Tage, die in der Bildungsverordnung ausgewiesen sind. In der Vollkostenerhebung werden des jeweiligen Berufes vermutlich eine neue Kostenstruktur der üK ausweisen (ggf. tiefere Gebäudekosten, weniger hohe Infrastrukturkosten, dafür höhere Investitionskosten für Initiierung von Blended Learning, die im Rahmen der geltenden Amortisationsregelungen ausgewiesen werden könnten).

Tour de Suisse Blended Learning der Table Ronde Berufsbildender Schulen: 2023 haben zehn berufsbildende Schulen aus allen Sprachregionen ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu Blended Learning geteilt. Die EHB kommt in ihrem Schlussbericht zu folgendem Fazit: «Die Ergebnisse des Schlussberichts zeigen, dass Blended Learning insgesamt primär als ein Methoden-Mix unter Einsatz technischer Tools verstanden wird, wobei den Lernenden ein hoher Grad an Eigenverantwortung im Rahmen des selbstorganisierten Lernens zugeschrieben wird. Die Umsetzung von Blended Learning wird als Schulentwicklungsaufgabe verstanden. Die Vernetzung der Fachschaften und der Fächer wird stärker betont als die Vernetzung der Schulen mit anderen Lernorten. Lernortkooperation wurde folglich insgesamt verhältnismässig wenig thematisiert.» (Link) Aufgrund des grossen Interesses wird das Angebot 2024 mit 8 Etappen weitergeführt. Alle interessierten Personen können sich unter diesem Link kostenlos anmelden: Link.

Merkblatt Homeoffice: Zur Zeit wird ein Merkblatt Homeoffice erstellt. Dieses zeigt Lehrbetrieben, welche berufspädagogischen und rechtlichen Aspekte bei der Einführung von Homeoffice in der Berufslehre zu beachten sind. Das Merkblatt wurde durch die Subkommission Betriebe Deutschschweiz der SBBK entworfen und befindet sich zurzeit in der internen Konsultation. Das definitive Dokument wird im Frühling 2024 zur Verfügung stehen.

Dokumentation

Weitere Informationen.

Kontakt
Geschäftsstelle SBBK
+41 31 309 51 11

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