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Newsletter 3-2021 / Fokus II

Dieser Artikel ist Teil des EDK-Newsletters vom 27. Oktober 2021

Vertiefungsbericht zur Sonderpädagogik in der Schweiz

Seit 2004 hat sich im Bereich der Sonderpädagogik in der Schweiz vieles verändert. Wie ist heute die rechtliche Lage, wie sind die Zuständigkeiten? Wer kommt in welchem Umfang in den Genuss von besonderen Massnahmen? Der neue Vertiefungsbericht geht diesen und weiteren Fragen nach.

Illustration zum Thema Gerechtigkeit
Bild Legende:

Die Sonderpädagogik in der Schweiz hat in der Zeit seit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im Jahr 2004 einen bedeutenden Wandel erlebt. Das BehiG gab den gesetzlichen Auftrag, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen, sie nicht mehr auszuschliessen, sondern an den gesellschaftlichen Angeboten teilnehmen zu lassen und beispielsweise die Integration in die obligatorische Schule zu fördern. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008 hat ihrerseits zu gewaltigen Veränderungen bei den Zuständigkeiten und Massnahmen geführt. Zu der Situation, die sich nach den Neuerungen ergeben hat, fehlte bisher eine systematische Bestandesaufnahme. Diese Lücke füllt nun der vorliegende Vertiefungsbericht – eine Momentaufnahme, wie die Autorin schreibt.

Im Fokus des Berichts zur Sonderpädagogik von Beatrice Kronenberg steht die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen als eine ständige Aufgabe, für die je nach Bildungsstufe bzw. in der Arbeitswelt verschiedene Instanzen und Akteure zuständig sind. Zudem bietet er einen Überblick über die wichtigen Steuerungselemente des Gebiets: die rechtlichen Grundlagen, die besonderen Massnahmen, die Finanzierungsmechanismen, statistische Daten und Forschungsergebnisse.

Bei den besonderen Massnahmen fällt der grundlegende Unterschied zwischen dem obligatorischen und dem zertifizierenden nachobligatorischen Bereich auf. Der obligatorische Bereich ist mit einem Regelsystem und einem Sondersystem zweigleisig aufgebaut, der nachobligatorische Bereich eingleisig. Beide Systeme weisen Vor- und Nachteile auf. Die Fragen, die sich daraus ergeben, z. B. zum Einsatz der Ressourcen und zur Ausbildung oder Sensibilisierung des Fachpersonals, sind nicht abschliessend geklärt. Im obligatorischen Bereich stellt der Mangel an sonderpädagogischem Personal ein Problem dar, während beispielsweise im Hochschulbereich noch nicht allen Dozierenden bewusst ist, dass Studierende mit gesundheitlichen Problemen zwar kein Recht auf Anpassung der Studieninhalte, jedoch ein Recht auf adaptierte Unterrichtsgestaltung und Lernmaterialien haben. Die Finanzierungsmechanismen für den Regelbereich sind auf allen Stufen bekannt, auf keiner Stufe jedoch die Höhe der Kosten der besonderen Massnahmen.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 folgt die Statistik der Sonderpädagogik einem modernisierten Erhebungsmodus. Waren vorher nur aggregierte (oder kollektive) Daten erhältlich, liegen nun zunehmend Informationen zu individuellen Laufbahnen vor. Im Erwachsenenbereich beruhen die statistischen Angaben zu den Studienbedingungen und zur Arbeitsmarktsituation aus Gründen des Datenschutzes im Wesentlichen auf Erhebungen. Die Forschungsergebnisse, die im Bericht erwähnt werden, behandeln meistens Aspekte zu Gelingens- und Misslingensfaktoren der Integration, sei es in der Schule, in der Berufsbildung oder im nachobligatorischen Bereich.

Abschliessend weist Beatrice Kronenberg entlang der Bildungsstufen sowie mit Blick auf den Arbeitsmarkt auf Daten-, Wissens- und Forschungslücken hin. Mit ihnen wird sich das Bildungsmonitoring bei der Verarbeitung des Berichts spezifisch auseinandersetzen.

Der Bericht wird zahlreichen Personengruppen, die sich in der einen oder anderen Funktion mit der Sonderpädagogik befassen – Behörden, Forschende, Studierende, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen – von Nutzen sein. Er wird einen Beitrag zur Verbesserung der Sonderpädagogik in der Schweiz leisten und damit den Menschen mit Behinderungen zugutekommen.

Ende September ist der Bericht «Sonderpädagogik in der Schweiz» erschienen. Autorin des umfangreichen Dokuments ist Beatrice Kronenberg, die in den Jahren 2004‑2017 das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH leitete und zuvor als Lehrerin und Psychotherapeutin mit Menschen mit einer Körperbehinderung arbeitete. Sie konnte bei der Erstellung des Berichts auf die Unterstützung eines grossen Netzwerks von Spezialistinnen und Spezialisten in den dargestellten Gebieten zählen. Auftraggeber des Berichts waren die EDK und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, die gemeinsam das Bildungsmonitoring Schweiz betreiben.

Im Rahmen des Bildungsmonitorings erscheint in regelmässigen Abständen der «Bildungsbericht Schweiz», der systematisch Daten und Forschungsergebnisse aufbereitet, um evidenzbasierte bildungspolitische Entscheide zu ermöglichen. Aufgrund der Vielzahl der bearbeiteten Themen kann der Bildungsbericht nicht jedes Thema mit der wünschbaren Tiefe bearbeiten. Um die besonders relevanten Bereiche der Digitalisierung und der Sonderpädagogik umfassend zu erschliessen, hat das Bildungsmonitoring dazu Vertiefungsberichte erstellen lassen. Der Bericht «Digitalisierung in der Bildung» liegt bereits seit August vor.

[Autor Peter Lenz]

Weitere Informationen.

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Mediendienst Generalsekretariat EDK
+41 31 309 51 11

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