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23.04.2026

Anerkennung von ausländischen Diplomen: Fakten zum Jahr 2025

Eine Auswahl ausländischer Diplome

Seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU ist das Ge­neralsekretariat der EDK zuständig für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome und ausländischer Aus­bildungsabschlüsse in Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Schuli­sche Heilpädagogik), Logopädie und Psychomotoriktherapie. Dies im Hinblick auf eine allfällige Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden schweizerischen Diplom.

Im Jahr 2025 wurden bei der EDK insgesamt 1922 Gesuche (Vorjahr: 1706) über das Onlineportal eingereicht. Die EDK überprüfte davon 1347 Gesuche (Vorjahr: 1199 Gesuche). Dies entspricht einer Zunahme der insgesamt eingereichten Gesuche von rund 13%. Die 575 Gesuche, welche im Jahr 2025 durch die EDK nicht weiterbearbeitet wurden, fielen entweder nicht in die Zuständigkeit der EDK oder es lag keine Antragsberechtigung vor. Bei den meisten Gesuchen (rund 81%) geht es um die Anerkennung eines Lehrdiploms, die übrigen Gesuche betreffen den pädagogisch-therapeutischen Bereich. Im Jahr 2025 wurden zudem zwei Anerkennungsgesuche im Bereich Schulleitung eingereicht. Rund 68% der geprüften Gesuche stammt aus unseren Nachbarländern, 19% der Gesuche aus übrigen EU-Ländern und 13% aus Staaten ausserhalb der EU.

Dokumentation
Faktenblatt 2025
I
nformationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen