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Monitoring der Grundkompetenzen: EDK-Vorstand verabschiedet Reglement

21.05.2024

Das Reglement dient als Rechtsgrundlage für die Umsetzung des zukünftigen Monitorings der Grundkompetenzen, dessen Eckwerte die Plenarversammlung Ende Oktober 2023 beschlossen hat.

Frau schreibt an einem Pult
Bild Legende:

Der Vorstand der EDK hat an seiner Sitzung im Mai 2024 das Reglement für das Monitoring der Grundkompetenzen verabschiedet. Es dient als Rechtsgrundlage für die Umsetzung des zukünftigen Monitorings der Grundkompetenzen, dessen Eckwerte die Plenarversammlung Ende Oktober 2023 beschlossen hat. Das Reglement legt unter anderem fest, wie die EDK das Monitoringprogramm steuert. Es sieht dafür insbesondere eine Bilanzierung alle vier Jahre vor. Weiter soll eine Expertengruppe eingesetzt werden, welche die EDK berät und das Monitoring der Grundkompetenzen wissenschaftlich begleitet.

Das neue Monitoringprogramm wird durch eine universitäre Hochschule umgesetzt, die dafür mit wissenschaftlichen Institutionen aus allen Sprachregionen kooperiert. Es wird regelmässig Datengrundlagen zur Steuerung der Bildungssysteme in der Schweiz liefern. Im Unterschied zu den bisherigen Überprüfungen des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) wird das neue Monitoring nicht nur Aussagen zum Erreichen der Grundkompetenzen erlauben, sondern auch solche zum ganzen Leistungsspektrum der Schülerinnen und Schüler. Dies erhöht den Nutzen für die Behörden und die Wissenschaft.

Das Monitoring der Grundkompetenzen erfolgt neu in Vierjahreszyklen. Alle vier Jahre beginnt ein neuer Erhebungszyklus, in dem dieselbe Kohorte jeweils im 8. und 11. Schuljahr getestet wird. Die Haupterhebungen des ersten Zyklus erfolgen gemäss Zeitplan in den Jahren 2028 und 2031. In jeder Erhebung werden die Fachbereiche Schulsprache, Mathematik und Fremdsprachen geprüft. Zudem werden mittels Fragebogen Daten erhoben, die unter anderem eine Interpretation der Testergebnisse ermöglichen.

Zum Beschluss «Monitoring der Grundkompetenzen; Anpassung des Organisationsreglements ÜGK und weiteres Vorgehen»

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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