Mit diesen Empfehlungen soll eine Grundlage für die Harmonisierung von familienergänzenden Betreuungsangeboten (im vorschulischen Bereich) und schulergänzenden Betreuungsangeboten in den Bereichen Qualität und Finanzierung geschaffen werden. Die Empfehlungen verstehen sich als Orientierungsrahmen. Sie schaffen keine verbindlichen Verpflichtungen für die Kantone und Gemeinden.
Zur Medienmitteilung vom 17. November 2022 (Website der SODK)
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