Digitale Ausstattung
| Betroffene Stufen |
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Primarstufe (Jahre 3-8) |
| Kontext |
| Um die im letzten Jahrzehnt in den Lehrplänen verankerten Kompetenzen in Medien und Informatik zu erreichen, haben viele Volksschulen und Gemeinden vermehrt digitale Endgeräte wie Tablets und Laptops für ihre Schülerinnen und Schüler beschafft. Die Anzahl der Geräte pro Klasse variiert dabei stark zwischen den Schulstufen und den einzelnen Schulen. Ein anderer Ansatz ist das Konzept Bring Your Own Device (BYOD), bei dem die Jugendlichen ihre eigenen privaten Geräte mit in die Schule bringen. Bei freiwilligem BYOD wird nur mit den Geräten gearbeitet, die die Lernenden freiwillig mitbringen. BYOD mit Schulergänzung bedeutet, dass die Schüler und Schülerinnen ihre Geräte mitbringen dürfen, für alle anderen stellt die Schule ein Gerät zur Verfügung. Bei obligatorischem BYOD müssen die Lernenden ihr eigenes Gerät kaufen und in den Unterricht mitbringen. |
Ergebnisse
1 Hauptergebnisse
Ausstattung in der obligatorischen Schule:
Auf der Primarstufe kennt die Mehrheit der Kantone keine Regelung oder gibt ihren Schulen und Gemeinden nur einen Rahmen oder Empfehlungen vor zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten. Von den Kantonen, die konkrete Vorgaben zur Ausstattung machen, verlangt die Mehrheit ab dem 7. Schuljahr (5. Klasse) eine 1:1-Ausstattung, entweder mit von der Schule zur Verfügung getellten persönlichen Leihgeräten oder mit Klassensätzen.
Auf der Sekundarstufe I macht die Hälfte der Kantone konkrete Vorgaben zur Ausstattung. In der Regel wird eine 1:1-Ausstattung mit persönlichen Leihgeräten verlangt.
BYOD in der obligatorischen Schule:
In der überwiegenden Mehrheit der Kantone ist freiwilliges BYOD in der obligatorischen Schule nicht geregelt bzw. nicht vorgesehen oder der Kanton rät den Gemeinden davon ab. Begründet wird dies zum Teil mit fehlender Chancengleichheit und hohen Supportkosten. Ein obligatorisches BYOD ist aufgrund der Unentgeltlichkeit der obligatorischen Schule ausgeschlossen.
BYOD auf der Sekundarstufe II:
Auf der Sekundarstufe II ist obligatorisches BYOD in der Mehrheit der Kantone vorgesehen oder umgesetzt. Ansonsten kennen die Kantone keine Regelung oder überlassen den Entscheid den Schulen. Freiwilliges BYOD und BYOD mit Schulergänzung werden kaum erwähnt.
In der Berufsbildung kommt es vor, dass es in einigen Berufen ein obligatorisches BYOD gibt, in anderen Berufen aber (noch) nicht.
2 Ergebnisse im Detail
- Welche kantonalen Regelungen bestehen zur Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten?
Gibt es kantonale Regelungen zu "Bring your own Device" (BYOD) für die Schulen?
