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Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Lehrpersonen sind

  • mindestens 27 Jahre alt,
  • Inhaberin/Inhaber einer Maturität (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität), eines Fachmittelschulausweises oder eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und
  • verfügen über Berufserfahrung im Gesamtumfang von drei Jahren (in Vollzeit oder in Teilzeit verteilt auf maximal acht Jahre).