- Bildungssystem
- Schule und Bildung in der Schweiz
- Lehrberufe und Schulische Berufe der Sonderpädagogik
- Quereinstieg als Lehrerin/Lehrer
- Definition Quereinsteiger und Quereinsteigerin für den Lehrberuf
Definition Quereinsteiger und Quereinsteigerin für den Lehrberuf
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Lehrpersonen sind
- mindestens 27 Jahre alt,
- Inhaberin/Inhaber einer Maturität (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität), eines Fachmittelschulausweises oder eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und
- verfügen über Berufserfahrung im Gesamtumfang von drei Jahren (in Vollzeit oder in Teilzeit verteilt auf maximal acht Jahre).
