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Horizon-Fonds

20.02.2023

Die Schaffung eines Horizon-Fonds darf nicht zulasten anderer Bildungsbereiche gehen.

Die EDK kann dem Horizon-Fonds-Gesetz nur zustimmen, wenn gleichzeitig eine stabile und transparente Berufsbildungsfinanzierung durch das Bundesparlament gewährleistet wird.

Auf einer Wandtafel steht «HORIZON»
Bild Legende:

Aus Sicht der EDK ist die Teilnahme an den Europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen (Horizon Europe und weitere Initiativen) für die Schweizer Hochschulen von höchster Bedeutung. Mit dem geplanten Bundesgesetz über den Fonds zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Exzellenz in Forschung und Innovation (Horizon-Fonds-Gesetz) soll die Finanzierung für die internationale Forschungszusammenarbeit stabilisiert werden. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Die EDK kann dem Gesetz aber nur zustimmen, wenn die damit verbundene starke Bindung der Gelder für die internationale Forschungszusammenarbeit nicht zulasten anderer Bildungsbereiche geht. Das gilt für weniger stark gebundene Bereiche wie insbesondere die Berufsbildungsfinanzierung. Diese ist in der Vergangenheit immer wieder unter Druck geraten, nicht zuletzt aufgrund des intransparenten Finanzierungsmechanismus des Berufsbildungsgesetzes.

Der Vorstand der EDK hat diese Stellungnahme zum Entwurf für das geplante Horizon-Fonds-Gesetz am 26. Januar 2023 verabschiedet.

Zur Stellungnahme der EDK

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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