Beschreibung
Die EDK ist zusammen mit dem Bund zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der kantonalen Maturitätsausweise. Die Anerkennung basiert auf dem Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrates. Die gemeinsam eingesetzte Schweizerische Maturitätskommission (SMK) führt die Verfahren. Für den Erlass des gesamtschweizerischen Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen ist die EDK zuständig.
Zur Gewährleistung der fachlichen Koordination führt die EDK eine Fachkonferenz: die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Das Schweizerische Zentrum für die Mittelschule (ZEM CES)unterstützt als EDK-Fachagentur die Kantone bei Fragen zur Förderung und Entwicklung des Gymnasiums.
Auf Antrag der Schweizerischen Maturitätskommission SMK entscheiden das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Vorstand der EDK über die Gesuche zur Anerkennung kantonaler Maturitätsausweise. Die Anerkennungsgesuche werden bei der Schweizerischen Maturitätskommission SMK eingereicht.
Die EDK ist zuständig für den Erlass des gesamtschweizerischen Rahmenlehrplans für Maturitiätsschulen. 2016 hat sie basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik verabschiedet. Diese gelten als Anhang des Rahmenlehrplans. Der EDK-Rahmenlehrplan gilt als Grundlage für die kantonalen Lehrpläne.
Die Arbeit und der Umgang mit ICT-Anwendungen sind bereits seit langem Teil der gymnasialen Ausbildung für alle Schülerinnen und Schüler. Das Fach Informatik gehört seit 2007 gemäss MAR/MAV zu den Ergänzungsfächern und kann bei einem entsprechenden Angebot der Schule von interessierten Schülerinnen und Schülern gewählt werden. Der Rahmenlehrplan Informatik (Ergänzungsfach) datiert von 2008
Neuerung: Am 1. August 2018 sind das teilrevidierte MAR / die teilrevidierte MAV in Kraft getreten. Sie bilden die Grundlage für eine schweizweite Einführung eines Informatik-Obligatoriums am Gymnasium. Ab Inkrafttreten gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren. Damit ist der Unterricht von Informatik im Rahmen eines obligatorischen Faches des Lernbereichs «Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften» bis spätestens zum Schuljahr 2022/2023 verbindlich einzuführen.
Zeitgleich mit dem teilrevidierten MAR/MAV ist auch der neue Rahmenlehrplan Informatik vom 27. Oktober 2017 in Kraft getreten. Es gilt ebenfalls eine Übergangsfrist von vier Jahren. Der Rahmenlehrplan umfasst die grundsätzlichen Ziele für das Fach Informatik und zwar sowohl für das neue obligatorische Fach Informatik (informatische Grundbildung) als auch für das bereits bestehende Ergänzungsfach Informatik (weiterführende Ziele). Der Rahmenlehrplan Informatik vom 12. Juni 2008 gilt bis zur Einführung des neuen Rahmenlehrplans, und längstens bis am 1. August 2022, als Übergangsregelung.
Bund und Kantone setzen sich für eine koordinierte Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität ein. Der prüfungsfreie Zugang zu universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität soll langfristig sichergestellt werden. Diese Zielsetzung ist Teil der gemeinsamen Erklärung zu den bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz (Ziffer 3). Zur Zielerreichung tragen Bund und Kantone je in ihrem Zuständigkeitsbereich bei.
2016 hat die EDK den Rahmenlehrplan mit basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit ergänzt und Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit der gymnasialen Maturität erlassen. 2018 hat die EDK zusammen mit dem Bund die Rechtsgrundlagen revidiert im Hinblick auf die schweizweite Einführung eines Informatik-Obligatoriums. Aktuell arbeiten die Kantone an der Umsetzung der Empfehlungen von 2016 und an der Umsetzung des Informatik-Obligatoriums.
Nach verschiedenen Vorarbeiten hat die Plenarversammlung der EDK im Oktober 2019 in Abstimmung mit dem Bund die Durchführung des Projektes «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» beschlossen. Dieses hat eine Aktualisierung des Rahmenlehrplans und eine Revision des MAR und der MAV zum Ziel.
Im September 2018 haben die EDK und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF) eine Steuergruppe beauftragt, im Rahmen einer Auslegeordnung zur gymnasialen Maturität den Bedarf nach einer Aktualisierung des EDK-Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen von 1994 und des MAR / der MAV von 1995 zu klären. Die Steuergruppe stand unter der Leitung des Generalsekretariats der EDK und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Die Plenarversammlung der EDK hat den Bericht der Steuergruppe am 24. Oktober 2019 zur Kenntnis genommen und die Weiterführung des Projektes beschlossen. Grundlage für das Projekt ist das «Mandat für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität, Projektphase II» vom Januar 2020. Das WBF ist Partner des Projektes; das SBFI beteiligt sich in der Steuerung des Projektes.
Die Vernehmlassung zum revidierten MAR / zur revidierten MAV dauerte vom 18. Mai bis am 30. September 2022. Die EDK hat zusammen mit dem Bund die Rechtstexte gemeinsam finalisieret. Die revidierten Rechtsgrundlagen MAR und MAV wurden im Juni 2023 verabschiedet. Die Anhörung zum aktualisierten Rahmenlehrplan dauert bis 15. Dezember 2023. Alle interessierten Kreise sind zur Stellungnahme eingeladen. Die revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten. Dieses Projekt liegt in der Verantwortung der EDK.
Über den aktuellen Stand der Arbeiten informiert die Website matu2023
Die EDK-Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit der gymnasialen Maturität von 2016 umfassen 4 Punkte:
Im Rahmen der Empfehlung 3 hat die EDK im Jahr 2019 zusammen mit swissuniversities ein Commitment zur Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Universität abgeschlossen. Einen Beitrag zu Empfehlung 4 wird die EDK im Rahmen der Entwicklung einer nationalen Strategie zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) leisten. Diese Strategie wird die verschiedenen Bildungsbereiche und -stufen umfassen, darunter auch die gymnasiale Ausbildung.
Die EDK unterstützt die Kantone bei der Umsetzung des Informatik-Obligatoriums. Die Plenarversammlung der EDK hat an ihrer Sitzung vom 25. und 26. Oktober 2018 ein Konzept zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Informatik am Gymnasium gutgeheissen. Dieses sieht vor, dass neben dem bereits heute an verschiedenen Hochschulen bestehenden regulären Ausbildungsweg zusätzlich eine auf schweizerischer Ebene koordinierte Ausbildung für berufstätige Maturitätsschullehrpersonen aufgebaut wird. Das neue Angebot erlaubt es diesen Lehrpersonen, sich schrittweise und berufsbegleitend für den Unterricht des obligatorischen Fachs Informatik zu qualifizieren und ein EDK-anerkanntes Erweiterungsdiplom zu erwerben. An der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Informatik am Gymnasium beteiligen sich mehrere Universitäten und Pädagogische Hochschulen aus den verschiedenen Sprachregionen. Koordiniert wird das Angebot von der Universität Freiburg.
Die Plenarversammlung der EDK hat am 24./25. Oktober 2013 eine Sprachenstrategie für die Sekundarstufe II verabschiedet. In einigen Punkten ist diese eine Weiterführung der Sprachenstrategie für die obligatorische Schule, welche die EDK 2004 verabschiedet hat und die Eingang in das HarmoS-Konkordat gefunden hat.
Die SMAK hat im September 2019 eine nationale Tagung zur Umsetzung der Sprachenstrategie Sek II durchgeführt. Daraus resultierten fünf Thesen zum Sprachunterricht auf der allgemeinbildenden Sekundarstufe II, welche die SMAK im Juli 2020 verabschiedet hat. Die Thesen fliessen in die Arbeit zur Aktualisierung des Rahmenlehrplans im Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» ein.
2015 hat die EDK Empfehlungen zur Förderung der Landessprache Italienisch an den Schweizer Gymnasien verabschiedet.