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Gymnasium

Beschreibung

Gesamtschweizerische Anerkennung und koordinierte Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität

Die EDK ist zusammen mit dem Bund zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der kantonalen Maturitätsausweise. Die Anerkennung basiert auf dem Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrates. Die gemeinsam eingesetzte Schweizerische Maturitätskommission (SMK) führt die Verfahren. Für den Erlass des gesamtschweizerischen Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen ist die EDK zuständig.

Zur Gewährleistung der fachlichen Koordination führt die EDK eine Fachkonferenz: die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Das Schweizerische Zentrum für die Mittelschule (ZEM CES)unterstützt als EDK-Fachagentur die Kantone bei Fragen zur Förderung und Entwicklung des Gymnasiums.

Gesamtschweizerische Anerkennung

Auf Antrag der Schweizerischen Maturitätskommission SMK entscheiden das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Vorstand der EDK über die Gesuche zur Anerkennung kantonaler Maturitätsausweise. Die Anerkennungsgesuche werden bei der Schweizerischen Maturitätskommission SMK eingereicht.

Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität

Bund und Kantone setzen sich für eine koordinierte Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität ein. Der prüfungsfreie Zugang zu universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität soll langfristig sichergestellt werden. Diese Zielsetzung ist Teil der gemeinsamen Erklärung  zu den bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz  (Ziffer 3). Zur Zielerreichung tragen Bund und Kantone je in ihrem Zuständigkeitsbereich bei.

2016 hat die EDK den Rahmenlehrplan mit basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit ergänzt und Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit der gymnasialen Maturität erlassen. 2018 hat die EDK zusammen mit dem Bund die Rechtsgrundlagen revidiert im Hinblick auf die schweizweite Einführung eines Informatik-Obligatoriums. Aktuell arbeiten die Kantone an der Umsetzung der Empfehlungen von 2016 und an der Umsetzung des Informatik-Obligatoriums.

Nach verschiedenen Vorarbeiten hat die Plenarversammlung der EDK im Oktober 2019 in Abstimmung mit dem Bund die Durchführung des Projektes «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» beschlossen. Dieses hat eine Aktualisierung des Rahmenlehrplans und eine Revision des MAR und der MAV zum Ziel.

Weitere Informationen.

Kontakt
Peter Marbet
Leiter Koordinationsbereich Berufsbildung & Sekundarstufe II Allgemeinbildung

+41 31 309 51 11

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