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Revision der gymnasialen Maturität
Anhörung vom 12. September bis 15. Dezember 2023
Der Vorstand der EDK hat am 12. September 2023 eine Anhörung zur Revision der gymnasialen Maturität eröffnet, nachdem die EDK und der Bund die totalrevidierten Rechtsgrundlagen dazu im Juni 2023 verabschiedet haben. Die eingeführten Neuerungen umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente. Sie stärken die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichern die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz. Damit wird ein gemeinsames bildungspolitisches Ziel von Bund und Kantonen erfüllt.
Auf dieser Grundlage wurde der gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen überarbeitet, welcher in die Anhörung ging.
