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Schulkonkordat 1970
Das Schulkonkordat von 1970 bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Kantone im Bildungsbereich und regelt einige strukturelle Eckwerte (Schuleintrittsalter, Dauer der Schulpflicht). Die Eckwerte wurden mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule von 2007 aktualisiert.
Inkrafttreten 14.12.1970
Beitritte: alle Kantone ausser TI
Rechtstext
