Navigieren auf EDK

Inhalts Navigation

Sie sind hier: Startseite / Dokumentation / Medienmitteilungen / Medienmitteilung vom 2.4.2020

Medienmitteilung vom 2.4.2020

COVID-19: Gemeinsame Grundsätze und Massnahmen für die Bildung

Bern, 2.4.2020. Die Verbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Massnahmen, die der Bundesrat am 13. März 2020 erlassen hat, haben weitreichende Konsequenzen für das Bildungssystem in der Schweiz. Aus diesem Grund hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gemeinsame Grundsätze und Massnahmen verabschiedet. Ziel der EDK sind schweizweit einheitliche Lösungen für die Schulstufen bis zur Sekundarstufe II und für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung.

Die Kantone haben mit Beschluss vom 1. April 2020 verschiedene Grundsätze und Massnahmen für die einzelnen Bildungsbereiche verabschiedet. Diese gelten per sofort und werden in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone umgesetzt. Noch offene Fragen bei den Abschlüssen auf Sekundarstufe II werden in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern geklärt.

Bereich der obligatorischen Schule

Das Schuljahr 2019/2020 gilt in allen Kantonen als vollwertiges Schuljahr, unabhängig von der aktuellen Situation mit Fernunterricht oder von allfälligen weiteren Beschlüssen durch den Bundesrat. Die Schulzeit wird entsprechend nicht verlängert und die kantonal festgelegten Schulkalender bleiben gültig. Die Ferien werden zudem nicht für den Unterricht genutzt. Es werden für alle Klassen Zeugnisse ausgestellt und mit einem entsprechenden Vermerk ergänzt (kein Präsenzunterricht während der Zeit der Coronapandemie). Für die Übertritte von der Primarschule in die Sekundarstufe I und der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II werden die Kantone bis Ende April angepasste Bestimmungen erlassen.

Bereich Sekundarstufe II Allgemeinbildung

Es ist sichergestellt, dass Absolventinnen und Absolventen der Lehrgänge auf der Sekundarstufe II im Herbst 2020 einen weiterführenden Studiengang aufnehmen, beziehungsweise eine Stelle antreten können. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge der Gymnasien, der Fachmittelschulen, der Berufsmaturitätslehrgänge sowie die Studierenden der Passerelle «Berufsmaturität, Fachmaturität - Universitäre Hochschule» werden ihre Abschlusszeugnisse rechtzeitig erhalten. Auf welcher Grundlage die Zeugnisse erstellt werden, wird spätestens Anfang Mai entschieden. Die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz erarbeitet dazu in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Schweizerischen Maturitätskommission Szenarien. Mitentscheidend ist der weitere Pandemieverlauf. Die Frage der Qualifikationsverfahren in der Berufsbildung wird gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern geklärt. Absolut prioritär sind der Schutz und die Gesundheit der Lernenden.

Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung

Die von den pädagogischen Hochschulen und Universitäten erarbeiteten Kompensationslösungen für den Ausfall der Praktika werden als äquivalent anerkannt. Das gilt auch für Leistungsnachweise, die in der geplanten Form nicht durchgeführt werden können. Gleichzeitig werden die Prüfungen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bundes durchgeführt.

Die EDK ist überzeugt, dass mit diesen Grundsätzen und Massnahmen das oberste Ziel von schweizweit einheitlichen Lösungen erreicht wird.

Über weitere Beschlüsse wird im EDK-Newsletter éducation.ch informiert. Er erscheint Anfang April 2020.

Herausgeber:
Mediendienst Generalsekretariat EDK

Weitere Informationen.

Kontakt
Mediendienst Generalsekretariat EDK 
+41 31 309 51 11

 

Fusszeile