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Medienmitteilung 8.6.2020

COVID-19: Überfällige Revision der BAG-Grundprinzipien für den Bildungsbereich

Bern, 8.6.2020. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an obligatorischen und nachobligatorischen Schulen revidiert und publiziert. Für die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) war dieser Schritt überfällig. Sie bedauert, dass an den Abstandvorschriften im nachobligatorischen Bereich weiter festgehalten wird.

Der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 zahlreiche Lockerungen verabschiedet. Nicht davon betroffen war bis anhin der gesamte Bildungsbereich. Mit den vorliegenden revidierten Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an den obligatorischen und die nachobligatorischen Schulen hat das BAG die bisher gültigen Massnahmen für den Präsenzunterricht im Bereich Bildung angepasst.

Aufgrund der Anpassungen sind neu Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln wieder für definierte Anlässe auf dem Schulareal zugelassen. Ebenfalls wieder erlaubt ist die Durchführung von Schullagern. Eine weitere Anpassung betrifft die Verpflegung. Hier müssen sich Mensen, Kantinen oder Cafés neu am geltenden Schutzkonzept Gastronomie orientieren. Diese Anpassungen der Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an obligatorischen und nachobligatorischen Schulen entsprechen den Anliegen der Kantone und somit auch den Forderungen der EDK

Im Bereich der obligatorischen Schule beibehalten wurde dagegen der Mindestabstand zwischen Erwachsenen sowie zwischen Erwachsenen und Kindern und in leicht abgeschwächter Form die Abstandsvorschriften für den Präsenzunterricht in der nachobligatorischen Schule. Die EDK bedauert, dass an diesen Abstandsvorschriften festgehalten wurde. Damit kann auch mit den neuen, präzisierten Grundprinzipien auf der Sekundärstufe II und im Tertiärbereich kein normaler Vollzeitunterricht stattfinden.

Weiter bedauern die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren die Tatsache, dass die erfolgten geringfügigen Anpassungen durch das BAG erst mit grosser zeitlicher Verzögerung umgesetzt wurden. Die Kantone mussten ihre eigenen Schutzkonzepte auf Basis der bisherigen Grundprinzipien erlassen und umsetzen. Die Schulen haben hierfür in kürzester Zeit grosse Anstrengungen übernommen. Die Kantone werden nun prüfen, welche Anpassungen an den Schutzkonzepten vorgenommen werden können.

Die EDK erwartet vom Bundesrat, dass er mit der Aufhebung der ausserordentlichen Lage auf den 19. Juni 2020 die Zuständigkeit für die Schutzkonzepte im schulischen Bereich wieder auf die Kantone überträgt. Die verfassungsmässige Schulhoheit muss nun auch für diesen Bereich wieder hergestellt werden. Diese Forderung hat die EDK dem Bundesrat in Form eines Schreibens mitgeteilt.

Herausgeber:
Mediendienst Generalsekretariat EDK

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Mediendienst Generalsekretariat EDK 
+41 31 309 51 11

 

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