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Monitoring der Grundkompetenzen wird mit revidiertem Konzept fortgeführt

09.11.2023

An der Jahresversammlung vom 27. Oktober hat die EDK die Eckwerte des zukünftigen Monitorings der Grundkompetenzen definiert sowie den Zeitplan und die Zielsetzung.

An der Jahresversammlung vom 27. Oktober hat die EDK die Eckwerte des zukünftigen Monitorings der Grundkompetenzen definiert sowie den Zeitplan und die Zielsetzung. Basis dafür ist der Beschluss der EDK vom März 2023 für die Weiterführung und Verstetigung dieser Leistungsmessungen. Ab dem Jahr 2028 sollen diese neu in einem festen Rhythmus durchgeführt werden.

Frau schreibt an einem Pult
Bild Legende:

Im Jahr 2011 hat die EDK sogenannte Grundkompetenzen definiert. Dabei handelt es sich um Bildungsstandards, die beschreiben, was alle Schülerinnen und Schüler am Ende der drei Zyklen der obligatorischen Schule in den Fachbereichen Mathematik, Schulsprache, Fremdsprachen und Naturwissenschaften können sollten. Seit 2016 wurden drei Leistungsmessungen durchgeführt: in den Jahren 2016, 2017 und 2023; eine vierte Erhebung ist in Vorbereitung für 2024. Dabei handelt es sich um Einzelmessungen. Die Ergebnisse der beiden jüngsten Untersuchungen werden voraussichtlich Mitte 2025 und Mitte 2026 veröffentlicht.

Am 23. März 2023 hat die EDK die Weiterführung und Verstetigung des Monitorings der Grundkompetenzen beschlossen. An der Jahresversammlung vom 27. Oktober 2023 wurden die Eckwerte des zukünftigen Monitorings definiert. Dazu gehört ein vierjähriger Erhebungszyklus mit Erhebungen im 8. und 11. Schuljahr. Gemäss beschlossenem Zeitplan findet die erste Haupterhebung im 8. Schuljahr im Jahr 2028 statt, die zweite im 11. Schuljahr desselben Schülerjahrgangs im Jahr 2031. In jeder Erhebung werden die Fachbereiche Schulsprache, Mathematik und Fremdsprachen geprüft. Zudem werden mittels Fragebogen Informationen erhoben, die der Interpretation und Nutzung der Ergebnisse dienen.

Die Zielsetzung des Monitorings der Grundkompetenzen bleibt gleich: primär wird pro Kanton der Anteil der Schülerinnen und Schüler ermittelt, welche die Grundkompetenzen erreichen. Welche Grundkompetenzen Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, ist in den nationalen Bildungszielen der EDK festgelegt. Die Kantone leisten mit der Anwendung dieser Bildungsziele einen Beitrag zur Harmonisierung der obligatorischen Schule, so wie ihnen die Bundesverfassung dies als Aufgabe zuschreibt. Die rechtliche Basis dafür bildet das HarmoS-Konkordat.

Dadurch dass das «Monitoring der Grundkompetenzen» regelmässig stattfinden wird, nicht befristet ist und zudem Jahrgangs-Längsschnitte umfasst, wird es zu einer zuverlässigen und interessanten Datengrundlage für das Bildungsmonitoring von Bund und Kantonen sowie die akademische Forschung.

Zum Beschluss «Monitoring der Grundkompetenzen; Festlegung der Eckwerte»

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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