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Medienmitteilung 7.5.2020

COVID-19: Wiederaufnahme Präsenzunterricht an obligatorischen Schulen: Alle kantonalen Schutzkonzepte liegen vor

Bern, 7.5.2020. Ab dem 11. Mai kann der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen unter Einhaltung der Grundprinzipien des Bundesamts für Gesundheit BAG wieder aufgenommen werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Rückkehr in die Schulzimmer sind die kantonalen Schutzkonzepte. Innert kürzester Zeit haben alle Kantone und das Fürstentum Liechtenstein ein eigenes Schutzkonzept erstellt. Ermöglicht wurde dieser Effort auch durch eine enge Koordination zwischen den Kantonen und der Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Organisationen.

Mit dem Entscheid des Bundesrats vom 29. April 2020 hat das BAG die verbindlichen Grundprinzipien zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen veröffentlicht. Sie beinhalten die Grundsätze, die in den Bereichen Schutz, Prävention und Hygiene einzuhalten sind. Auf dieser Basis haben die kantonalen Volksschulämter innert kürzester Zeit eigene kantonale Schutzkonzepte erarbeitet. Ziel von sämtlichen Vorgaben und Massnahmen ist der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen vor dem Coronavirus.

Die erarbeiteten kantonalen Schutzkonzepte sind Leitfäden für den Weg zurück zur Normalität des Schulalltags. Sie beinhalten konkrete Massnahmen zur Organisation der Schulbetriebe, zur Umsetzung von Hygienemassnahmen, zu den Lehrplänen oder auch zu personellen Fragen. Eine erste Beurteilung der EDK zeigt, dass die Kantone die Grundprinzipien des BAG einhalten und sehr sorgfältig, konsequent und detailliert auf die kantonale Situation übertragen. Die Vorgaben des BAG wurden zudem über alle Kantone hinweg einheitlich umgesetzt. Voraussetzung dafür war einerseits eine enge Koordination unter den Kantonen innerhalb der Sprachregionen und andererseits die intensive Zusammenarbeit mit Gemeinden, Gewerkschaften, Verbänden, Schulleitungen und Vertretern aus der Bildungspolitik. Nur so war es möglich, innert kürzester Zeit zielführende und breit abgestützte Massnahmen zu erlassen, die auf die Bedürfnisse der Kantone zugeschnitten sind.

Nach dem Entscheid des Bundesrats liegt die Zuständigkeit für die Organisation der obligatorischen Schule gemäss unserem föderalen System wieder vollständig bei jedem einzelnen Kanton. Alle Kantone verfolgen weiterhin die harmonisierten Lernziele. Die Voraussetzungen für den Wiedereinstieg ab dem 11. Mai in den Präsenzunterricht sind nicht in allen Kantonen die gleichen. Sie bedeuten aber für alle Beteiligten gleichermassen eine grosse Herausforderung und eine grosse Verantwortung. Die kantonalen Bildungsbehörden tun alles für einen optimalen Start. Die EDK ist überzeugt, dass dieser auch dank den vorliegenden kantonalen Schutzkonzepten gelingt und der Schutz der Kinder, Jugendlichen und der Lehrpersonen soweit als möglich sichergestellt ist.

Herausgeber: 
Mediendienst Generalsekretariat EDK

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Mediendienst Generalsekretariat EDK 
+41 31 309 51 11

 

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