- Bildungssystem
- Kantonale Schulorganisation
- Kantonsumfrage
- Lehrpersonen: Anstellungsbehörden
- Hauptergebnisse
- kein Titel
Obligatorische Schule:
In der Regel sind lokale Behörden wie Schulpflege, Schulkommission, Schulrat, Schulgemeinde, Gemeinderat etc. zuständig für die Anstellung von Lehrpersonen. Die Schulleitungen sind nur in einer Minderheit der Kantone Anstellungsinstanz. In einigen Kantonen kann die lokale Schulbehörde die Anstellungskompetenz auch an die Schulleitung delegieren.
Sekundarstufe II:
Auf der Sekundarstufe II sind in der Regel die Schulleitungen zuständig für die Lehreranstellung. In einzelnen Kantonen werden die Lehrpersonen von kantonalen Behörden angestellt.
