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Dauer der Stufen

Betroffene Stufe

Primarstufe (Jahre 1-8)
Sekundarstufe I (Jahre 9-11)

Kontext
Die Dauer der Bildungsstufen gehört zu den Eckwerten, die gemäss Art. 62, Abs. 4 BV gesamtschweizerisch zu harmonisieren sind und in der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) konkretisiert wurden. Demnach dauert die Primarstufe einschliesslich Kindergarten oder die ersten beiden Jahre einer Eingangsstufe acht Jahre, die Sekundarstufe I drei Jahre. Für den Kanton Tessin ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Er kann um ein Jahr von dieser Vorgabe abweichen.

In den vergangenen Jahren haben einzelne betroffene Kantone die Dauer der Stufen angepasst.

Der Begriff Eingangsstufe steht für Organisationsformen wie Basis- und Grundstufe, die den Kindergarten und die ersten Schuljahre stärker verbinden. Die Basisstufe umfasst in der Regel zwei Jahre Kindergarten und die ersten beiden Primarschuljahre, die Grundstufe zwei Jahre Kindergarten und das erste Primarschuljahr.

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