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1 Hauptergebnisse

Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten bzw. die Eingangsstufe liegt in 23 Kantonen zwischen dem 1. April und dem 31. Juli. In 19 Kantonen ist der Stichtag der 31. Juli. Einige Kantone erwähnen ausdrücklich eine gewisse Flexibilisierung um den Stichtag herum.

In der Mehrheit der Kantone ist eine um ein Jahr verschobene Einschulung in den Kindergarten nur möglich, wenn fehlende Kindergartenreife, eine Entwicklungsverzögerung oder andere besondere Gründe vorliegen. In der Regel entscheidet die lokale Schulbehörde über die verspätete Einschulung in den Kindergarten. Eine Minderheit der Kantone überlässt den Entscheid den Eltern.

Der Kindergarteneintritt unter dem Jahr, z.B. halbjährlich im Februar, ist nur im Kanton Luzern ausdrücklich möglich.