- Bildungssystem
- Schule und Bildung in der Schweiz
- Lehrberufe und Schulische Berufe der Sonderpädagogik
- Sonderpädagogik (Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik)
- Zulassung zur Ausbildung
- kein Titel
Heilpädagogische Früherziehung: Die Zulassung zum Masterstudium erfordert ein Lehrdiplom für die Primarstufe oder ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie. Personen mit einem Lehrdiplom für die Sekundarstufe I oder Maturitätsschulen sowie Personen, die im Rahmen eines integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom der Sekundarstufe I den Bachelorabschluss erlangt haben, können mit Zusatzleistungen zur Ausbildung zugelassen werden. Ebenfalls mit Zusatzleistungen zugelassen werden können Personen mit einem Bachelorabschluss in einem verwandten Studienbereich. Studierende mit anderen Ausweisen wenden sich mit ihren Fragen bezüglich Zulassung direkt an die Hochschulen.
Schulische Heilpädagogik: Die Zulassung zum Masterstudium erfordert ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom oder einen Bachelorabschluss, der im Rahmen des integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom Sekundarstufe I erlangt wurde. Personen mit einem Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie oder einem Bachelorabschluss in einem verwandten Studienbereich können mit Zusatzleistungen zur Ausbildung zugelassen werden. Studierende mit anderen Ausweisen wenden sich mit ihren Fragen bezüglich Zulassung direkt an die Hochschule.
