Skip to main content

Diesen Grundsätzen zufolge leistet der Kanton Bern dem Kanton Luzern einen Beitrag für das Studium von Max Bernli. Genau umgekehrt ist es im Fall von Ursina Luzernli. Die verschiedenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen für die Sekundarstufe I und II sowie der Tertiärstufe, die im Laufe der letzten vier Jahrzehnte zwischen den Kantonen abgeschlossen wurden, spielen heute eine massgebende Rolle für die Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz. Zusätzlich zu diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es auch noch regionale Schulabkommen.

Sicherstellung des Vollzugs durch die EDK
Der Vollzug der Vereinbarungen zur Bildungsfinanzierung wird insbesondere durch den Koordinationsbereich Finanzierung der EDK sichergestellt. Er übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung der Geschäftsstelle der Vereinbarungen
  • Periodische Festlegung der Tarife für die Vereinbarungen
  • Gewährleistung des Zahlungsverkehrs zwischen Kantonen und Institutionen
  • Führen des zentralen Inkassos für die Beitragszahlungen an die Universitätskantone im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV)
  • Vor- und Nachbereitung von für die Vereinbarungen relevanten Geschäften
  • Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben
  • Regelung von Vollzugs- und Verfahrensfragen
  • Information der Vereinbarungskantone
  • Führen von Listen beitragsberechtigter Bildungsgänge
  • Beantwortung von Anfragen verschiedener Anspruchsgruppen