Equity als Kriterium
Seit Erscheinen des ersten Bildungsberichts 2006 hat sich der (internationale) Begriff Equity durchgesetzt. Alle vier Jahre wird das Bildungssystem der Schweiz unter anderem auch durch dieses Kriterium beschrieben. Dabei wird auf sämtlichen Stufen untersucht und beurteilt, ob alle Lernenden unabhängig von ihrer Herkunft gerechte Chancen haben, im Bildungssystem erfolgreich zu sein. Chancenungerechtigkeit bedeutet, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, etwa einer sozialen Schicht oder einem Geschlecht, den Lernerfolg einschränkt oder gar vorbestimmt. Im Bildungsbericht 2010 wird Equity als Lernumgebung beschrieben, in der alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Geschlecht, usw. im Laufe ihres Lebens Entscheidungen treffen und Alternativen abwägen können, die auf ihren Fähigkeiten und Talenten und nicht auf Zuschreibungen, verzerrten Erwartungen oder Diskriminierungen basieren.
Nach drei weiteren Berichten hat die EDK 2020 entschieden, für die bessere Förderung der Chancengerechtigkeit die neue Kommission Bildungsgerechtigkeit einzusetzen, Sie begleitet, prüft und unterstützt die Tätigkeiten der Gremien und Fachkonferenzen der EDK. Die Arbeiten dieser Kommission stützen sich im Wesentlichen auf den Bildungsbericht.
Die gewählten Kommissionsmitglieder, sechs Frauen und sieben Männer aus allen Sprachregionen, mit Fachexpertise aus der Wissenschaft, der Bildungsverwaltung und der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, werden ihre Tätigkeit im Herbst 2023 aufnehmen
