- Nachobligatorische Bildung
- Sekundarstufe II
- Berufliche Grundbildung
- Nachholen des Berufsabschlusses
Nachholen des Berufsabschlusses
Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung erlangen – auch ohne eine berufliche Grundbildung durchlaufen zu müssen. Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) lässt für den Nachweis der Kompetenzen mehrere Möglichkeiten offen. Es gibt vier Wege, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA zur erlangen.
Zwei davon führen über die formale Bildung mit Lehrvertrag, entweder über eine verkürzte oder eine reguläre berufliche Grundbildung. Die anderen beiden über nicht formale Bildung ohne Lehrvertrag entweder über eine Validierung von Bildungsleistungen oder über die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung.
