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Pädagogische Hochschulen

Ausbildung von Lehrpersonen

Die Ausbildung von Lehrpersonen für die Primarstufe (einschliesslich Kindergarten oder Eingangsstufe), die Sekundarstufe I und für gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen sowie für die Lehrberufe im pädagogisch-therapeutischen Bereich erfolgt an Hochschulen – mehrheitlich an Pädagogischen Hochschulen.

Die Pädagogischen Hochschulen gehören aufgrund ihrer praxisorientierten Studiengänge und ihrer berufsfeldorientierten Forschung typologisch zu den Fachhochschulen. Sie werden jedoch anders gesteuert. Als rechtliche Grundlage dafür gilt auf schweizerischer Ebene das Diplomanerkennungsrecht der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). Der Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschulen umfasst Lehre (Aus- und Weiterbildung), anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie die Erbringung von Dienstleistungen.

Die Studiengänge der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sind berufsqualifizierend und enthalten fachwissenschaftliche, fachdidaktische sowie erziehungswissenschaftliche und berufspraktische Anteile. Sie verbinden Theorie und Praxis sowie Lehre und Forschung. Ziel ist die Vermittlung von Wissens- und Handlungskompetenzen für die Erziehung und Bildung von Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schulstufen bzw. für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen. Die Ausbildung erfolgt nach dem zweistufigen Modell mit Bachelor- und Masterstudiengängen gemäss der Verordnung des Hochschulrats über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen. Die Studienleistungen werden mit ECTS-Punkten gemessen. Die Dauer des Studiums hängt von der gewählten Ausbildung ab. Die Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge erhalten ein Lehrdiplom für die jeweilige Schulstufe oder ein Berufsdiplom im pädagogisch-therapeutischen Bereich und zusätzlich einen Bachelor- oder Masterabschluss. (Ausnahme: Lehrpersonen für Maturitätsschulen erhalten nur ein Lehrdiplom, der Masterabschluss erfolgt im Rahmen des fachwissenschaftlichen Studiums). Die Lehr- und Berufsdiplome sind schweizerisch anerkannt.

  • Lehrperson für die Primarstufe (einschliesslich Kindergarten oder Eingangsstufe)

  • Lehrperson für die Sekundarstufe I

  • Lehrperson für gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen

  • Ausbildungen im Bereich der Sonderpädagogik: Vertiefungsrichtungen Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik

  • Ausbildungen in der Logopädie und der Psychomotoriktherapie

Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen

Die Ausbildung von Berufsbildnern und Berufsbildnerinnen in Lehrbetrieben, von Lehrpersonen an Berufsfachschulen und höheren Fachschulen sowie von Lehrpersonen in der beruflichen Weiterbildung erfolgt an Hochschulen und an weiteren Bildungsinstitutionen. Die Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen wird im Rahmen der Berufsbildung vom Bund geregelt. Die Studiengänge variieren je nach Zielstufe und Unterrichtspensum (neben- oder hauptberufliche Tätigkeiten).

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