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Weiterbildung

Weiterbildung dient dazu, bestehende Kompetenzen, Fähigkeiten und Wissen zu verbessern, zu aktualisieren und auf neue Bereiche und Aufgaben zu erweitern. Weiterbildungsaktivitäten finden neben dem formalen Bildungssystems statt. Dies kann in organisierten Angeboten (nicht formale Bildung) oder durch informelles Lernen (Selbstlernen) geschehen. Weiterbildung ist gezieltes Lernen und gewinnt im Zusammenhang mit dem steten Wandel des Arbeitsmarkts und der technologischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung.

Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung bildet sich in irgendeiner Form weiter. Ob sich eine Person weiterbildet hängt u.a. ab von deren Grundmotivation, von zeitlichen und finanziellen Ressourcen oder vom Weiterbildungsangebot. Vollzeitlich Erwerbstätige und Erwerbstätige mit einem Arbeitspensum über 50% bilden sich häufiger weiter als Erwerbstätige mit einem Arbeitspensum unter 50%, Erwerbstätige häufiger als Nichterwerbstätige. Mit steigendem Bildungsniveau nimmt die Weiterbildungsaktivität zu.

Steuerung und Rahmenbedingungen der Weiterbildung

Die Schweizer Weiterbildungslandschaft zeichnet sich aus durch eine grosse Vielfalt bezüglich Zuständigkeit, Regelung, Angeboten und Finanzierung. Weiterbildung ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Private sind oftmals Träger und Anbieter von Weiterbildungsangeboten. Weiterbildung liegt primär in der Eigenverantwortung des Individuums und wird zu einem grossen Teil von den Teilnehmenden selbst getragen. Bund und Kantone handeln im Bereich der Weiterbildung subsidiär: Sie greifen innerhalb der Weiterbildung in jene Bereiche ein, in denen ohne entsprechende Regelung oder Fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht würden. Zum Aufgabenbereich von Bund und Kantonen zählt daher die spezielle Förderung der Weiterbildungstätigkeit von bildungsmässig benachteiligten Personen. Weiterbildungsangebote in den Bereichen Migration und Integration, Grundkompetenzen, Erhalt der Arbeitsfähigkeit etc. können von Bund und Kantonen unterstützt werden.

Verschiedene Gesetze des Bundes enthalten Bestimmungen zur Weiterbildung. Diese Regelungen sind – wie die Weiterbildung insgesamt – historisch gewachsen und unterscheiden sich nach Detaillierungsgrad und erfüllen verschieden Zwecke u.a.:

  • Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) legt die Grundsätze fest und definiert die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen durch den Bund.
  • Die Umsetzung der Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes im Hochschulbereich erfolgt auf der Basis des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG).
  • Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) regelt die berufsorientierte Weiterbildung.

  • Verschiedene Bundesbestimmungen betreffen die Weiterbildung in anderen Politikbereichen, z.B. in Bezug auf Wiedereingliederungsmassnahmen bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität.

  • Das Obligationenrecht und das Arbeitsrecht enthalten ebenfalls Bestimmungen zur Weiterbildung.

Die Kantone konkretisieren die berufsorientierte Weiterbildung in den kantonalen Ausführungsgesetzen zum Berufsbildungsgesetz. Die allgemeine (nicht berufsorientierte) Weiterbildung kann je nach Kanton gesetzlich und organisatorisch unterschiedlich geregelt werden bspw. in einem spezifischen Weiterbildungsgesetz, im Rahmen der Regelung der berufsorientierten Weiterbildung, in Schul- und Kulturgesetzen oder in anderen Rechtsgrundlagen.

Die Kantone koordinieren überregionale Aufgaben in der Weiterbildung durch die Schweizerische Weiterbildungskonferenz (SWBK). Die SWBK setzt sich als Fachkonferenz der Konferenz der kantonalen  Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) für lebenslanges Lernen ein. Sie setzt sich zusammen aus den kantonalen Beauftragten für Weiterbildung.

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