Weiterbildung dient dazu, bestehende Kompetenzen, Fähigkeiten und Wissen zu verbessern, zu aktualisieren und auf neue Bereiche und Aufgaben zu erweitern. Weiterbildungsaktivitäten finden neben dem formalen Bildungssystems statt. Dazu zählen allgemeinbildende oder berufsorientierte Bildungsaktivitäten, die in einem organisierten Rahmen stattfinden und zu keinen staatlich anerkannten Abschlüssen führen (u.a. Weiterbildungskurse, Seminare) oder Lernprozesse, die ausserhalb einer Lehr-Lernbeziehung oder eines Lernsettings stattfinden (u.a. Lesen von Fachliteratur, Lernen am Arbeitsplatz).
Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung bildet sich in irgendeiner Form weiter. Ob sich eine Person weiterbildet hängt u.a. ab von deren Grundmotivation, von zeitlichen und finanziellen Ressourcen oder vom Weiterbildungsangebot. Vollzeitlich Erwerbstätige und Erwerbstätige mit einem Arbeitspensum über 50% bilden sich häufiger weiter als Erwerbstätige mit einem Arbeitspensum unter 50%, Erwerbstätige häufiger als Nichterwerbstätige. Mit steigendem Bildungsniveau nimmt die Weiterbildungsaktivität zu.
Die Schweizer Weiterbildungslandschaft zeichnet sich aus durch eine grosse Vielfalt bezüglich Zuständigkeit, Regelung, Angeboten und Finanzierung. Weiterbildung ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Private sind oftmals Träger und Anbieter von Weiterbildungsangeboten. Weiterbildung liegt primär in der Eigenverantwortung des Individuums und wird zu einem grossen Teil von den Teilnehmenden selbst getragen. Bund und Kantone handeln im Bereich der Weiterbildung subsidiär: Sie greifen innerhalb der Weiterbildung in jene Bereiche ein, in denen ohne entsprechende Regelung oder Fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht würden.
Verschiedene Spezialgesetze des Bundes enthalten Bestimmungen zur Weiterbildung. Diese Regelungen sind – wie die Weiterbildung insgesamt – historisch gewachsen und unterscheiden sich nach Detaillierungsgrad und erfüllen verschieden Zwecke u.a.:
das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) regelt die berufsorientierte Weiterbildung
verschiedene Bundesbestimmungen betreffen Wiedereingliederungsmassnahmen bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität
das Obligationenrecht und das Arbeitsrecht enthalten ebenfalls Bestimmungen zur Weiterbildung
Weiterbildung dient auch zur soziokulturellen Integration spezifischer Gruppen. Zielgruppenspezifische Weiterbildungsmassnahmen werden namentlich im Rahmen von Migration, Illetrismus, Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen etc. unterstützt.
Durch die Revision der Bildungsbestimmungen in der Bundesverfassung (Art. 64a BV) hat der Bund 2006 die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Weiterbildung in einem Gesetz festzulegen. Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz wird der Verfassungsauftrag zur Weiterbildung umgesetzt. Das Gesetz ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze über die Weiterbildung fest.
Die Kantone konkretisieren die berufsorientierte Weiterbildung in den kantonalen Ausführungsgesetzen zum Berufsbildungsgesetz. Die allgemeine (nicht berufsorientierte) Weiterbildung kann je nach Kanton gesetzlich und organisatorisch unterschiedlich geregelt werden bspw. in einem spezifischen Weiterbildungsgesetz, im Rahmen der Regelung der berufsorientierten Weiterbildung, in Schul- und Kulturgesetzen oder in anderen Rechtsgrundlagen. Die Kantone koordinieren überregionale Aufgaben in der Weiterbildung durch die Interkantonale Konferenz für Weiterbildung (IKW). Die IKW setzt sich als Fachkonferenz der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) für lebenslanges Lernen ein. Sie setzt sich zusammen aus den kantonalen Beauftragten für Weiterbildung.