- Obligatorische Schule
- Sekundarstufe I
- Beurteilung der Schülerinnen und Schüler / Abschluss Sek I
- kein Titel
Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den meisten Kantonen zweimal im Jahr Zeugnisse mit Noten. Die Notenskala reicht von 1 bis 6 (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Zusätzlich zum Zeugnis findet in der Regel ein Beurteilungsgespräch mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern statt. Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten können ebenfalls Teil der Beurteilung sein. Schriftliche Lernberichte werden selten angewendet. Für die Versetzung in die nächste Klasse sind ein genügender Gesamtnotendurchschnitt und in der Regel genügende Noten in den Kernfächern erforderlich. Ist ein Zeugnis ungenügend, erfolgt in der Regel eine provisorische Versetzung. Ist das nächste Zeugnis wieder ungenügend, erfolgt keine Versetzung in die nächst höhere Klasse. Der Schüler/die Schülerin kann die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe wiederholen oder in der nächsten Klasse in einem tieferen Niveau weiterfahren. Es können spezielle Fördermassnahmen angeordnet werden.
In verschiedenen Kantonen werden in bestimmten Schuljahren und Fächern obligatorische oder fakultative Jahresschlussprüfungen, Orientierungs- und Vergleichsarbeiten oder klassenbezogene Leistungsstandmessungen durchgeführt. Diese können als Standortbestimmung oder Leistungsbeurteilung für die Schülerin und den Schüler genutzt werden und erlauben es den Lehrpersonen, den Erfolg der Klasse im Vergleich zum Lernerfolg anderer Klassen einzuschätzen.
