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Gymnasium

Gymnasiale Maturitätsschulen bereiten auf den Eintritt in weiterführende Ausbildungsgänge auf der Tertiärstufe vor, namentlich auf ein Studium an einer universitären Hochschule. Gymnasiale Maturitätsschulen gibt es in allen Kantonen. Bund und Kantone regeln die Anerkennung der gymnasialen Maturitätsschulen gemeinsam.

Die Anerkennung basiert auf dem Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrates. Um den prüfungsfreien Hochschulzugang und die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz langfristig zu sichern, haben Bund und Kantone 2023 die bisherigen nationalen Anerkennungsgrundlagen von 1995 einer Totalrevision unterzogen und per 01.08.2024, zusammen mit dem ebenfalls revidierten Rahmenlehrplan, in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der neuen Grundlagen erfolgt in den Kantonen.

Mehr Informationen zu den neuen Bestimmungen und den Übergangsregelungen 

Die nach bisherigem Recht erteilten gymnasialen Maturitätsausweise sind noch bis mindestens 2032 gültig. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich deshalb auf die Rechtsgrundlagen von 1995.

Organisation der gymnasialen Maturitätsausbildung

Bildungsziel

Lehrplan und Fächer

Beurteilung der Schülerinnen und Schüler

Abschluss

Nachholen des gymnasialen Maturitätsabschlusses