Navigieren auf EDK

Inhalts Navigation

Sie sind hier: Startseite / Dokumentation / Medienmitteilungen / Medienmitteilung 1.11.2018

Medienmitteilung 1.11.2018

BFI-Botschaft 2021-2024: Kantone erwarten frühzeitigen Einbezug

Bern, 1. November 2018. Aktuell arbeitet der Bund an der Vorbereitung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Periode 2021-2024. Als Partner in der gemeinsamen Verantwortung für den nachobligatorischen Bildungsbereich erwarten die Kantone einen frühzeitigen Einbezug in diesen Prozess.

Anlässlich ihrer Jahresversammlung vom 25. und 26. Oktober 2018 in Solothurn haben die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren mit Blick auf die Erarbeitung der BFI-Botschaft 2021-2024 durch den Bund eine Aussprache geführt und an dieser Sitzung einige grundsätzliche Erwartungen auch gegenüber dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Johann Schneider-Ammann, festgehalten.

Für den nachobligatorischen Bildungsbereich (berufliche Grundbildung, Hochschulen, Höhere Berufsbildung) tragen beide, Kantone und Bund, Verantwortung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht. Entsprechend sind die Kantone privilegiert, frühzeitig und systematisch in den Prozess zur Erarbeitung der BFI-Botschaft einzubeziehen.

Die Kantone kommen in allen Bildungsbereichen und auf allen Bildungsstufen für den Grossteil der Bildungskosten der öffentlichen Hand auf. Es ist darum unabdingbar, dass sie auf eine verlässliche Bundesbeteiligung zählen können und darauf, dass der Bund seine gesetzlich vorgegebenen Finanzierungsverpflichtungen unabhängig von der Entwicklung der Bundesfinanzen wahrnimmt. Dabei hat die Bundesfinanzierung in erster Linie über solide Grundbeiträge zu erfolgen. Diesen ist gegenüber Projektkrediten der Vorzug zu geben.

Im neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) sind die Beitragssätze des Bundes an die Hochschulen vorgeschrieben: 30% bei den Fachhochschulen und 20% bei den kantonalen Universitäten. Der entsprechende Artikel wird 2020 in Kraft treten. Es darf keine Lockerung dieser Bestimmung geben. Diese stellt eine wichtige Errungenschaft des HFKG dar. Sie ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Kantonen für die Koordination und Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen gemäss dem neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Art. 63 a BV).

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) des Bundes sieht vor, dass der Bund sich mit 25% an den Kosten der öffentlichen Hand für die Berufsbildung beteiligt. Hält man sich vor Augen, dass der Bund die Berufsbildung vollständig reglementiert, dann ist die Richtgrösse von 25% nicht angemessen. Die EDK wiederholt ihre Forderung, dass dieser Richtwert von 25% auf 30% erhöht werden muss. Dies würde auch in Analogie zum Richtwert bei den Fachhochschulen (30%) stehen. Hinzu kommt, dass der Bund anlässlich der letzten Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) neue Aufgaben im Bereich der Höheren Berufsbildung übernommen hat. Bereits damals hätte dieser Richtwert eigentlich angepasst werden müssen.

Herausgeber:
Pressedienst Generalsekretariat EDK

Weitere Informationen.

Kontakt
Mediendienst Generalsekretariat EDK 
+41 31 309 51 11

 

Fusszeile