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Übertritt: Instanzen, Entscheid, Übertrittskriterien

Betroffene Stufen
Kindergarten (Jahre 1-2)
Primarstufe (Jahre 3-8)
Sekundarstufe I (Jahre 9-11)
Kontext
Die Erhebung beschränkt sich auf den Übertritt vom Kindergarten (Schuljahr 2) in die Primarschule (Schuljahr 3) und von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Die Zeit, die die Kinder für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigen, ist abhängig von ihrer intellektuellen Entwicklung und emotionalen Reife. Gegebenenfalls werden die Kinder durch besondere Massnahmen zusätzlich unterstützt. In verschiedenen Deutschschweizer Kantonen können Kinder nach dem Kindergarten eine Einschulungs- oder Einführungsklasse besuchen. Der Lernstoff eines Jahres wird auf zwei Jahre verteilt. Am Ende der zweijährigen Einschulungs- oder Einführungsklasse erfolgt meist ein definitiver Übertritt in die Regelklasse. Der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I erfolgt je nach Kanton und Schulmodell unterschiedlich: Beim integrativen Modell sowie beim Übertritt in den Schultyp mit Grundansprüchen erfolgt der Übertritt prüfungsfrei. Der Übertritt in den Schultyp mit erweiterten Ansprüchen stützt sich auf die Empfehlung der Lehrperson der Primarstufe, z.T. wird das Bestehen einer Aufnahmeprüfung verlangt.

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