HFSV
Weiterführende Unterlagen zum Vollzug der HFSV
Beschlüsse der Konferenz der Vereinbarungskantone
Die HFSV-Vereinbarungskantone legen die Höhe der Semesterbeiträge pro studierende Person fest. Diese Beiträge werden aufgrund von Kostenerhebungen bei den Höheren Fachschulen ermittelt. Für gleiche Studiengänge gelten gesamtschweizerisch gleiche Beiträge.
Zusammenfassende Darstellung der Beschlüsse betreffend die Beiträge
- HFSV-Beiträge: Beiträge an die Studiengänge von Höheren Fachschulen für die Studienjahre 2019/2020 und 2020/2021 (26.10.2018)
- HFSV-Beiträge: Beiträge an die Studiengänge von Höheren Fachschulen für die Studienjahre 2021/2022 und 2022/2023 (16.11.2020)
Einzelbeschlüsse
- Beiträge für (neue) Bildungsgänge ohne Kostendaten, Beschluss vom 31. Oktober 2014
- Beiträge gemäss Art. 6 und Art. 7 HFSV, Beschluss vom 27. März 2014
- Rahmenbeschlüsse vom 27. März 2014
Dokumente der Geschäftsstelle
- Richtlinien der Geschäftsstelle HFSV zum Vollzug (21.1.2014)
- Fristen gemäss den Richtlinien der Geschäftsstelle zum Vollzug der HFSV (16.5.2017)
Die Bildungsanbieter, die zahlungspflichtigen Kantone, die Standortkantone einer Bildungsinstitution und die Geschäftsstelle sind bei der Abwicklung des interkantonalen Lastenausgleichs oder beim Vollzug der HFSV an bestimmte Fristen gebunden. In der Übersicht sind diese für jeden Beteiligten aufgeführt.
Dokumente für Kantone und Schulen zur Datenlieferung
- Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Februar 2020)
- Meldung/Rechnungstellung: Liste der ausserkantonalen Studierenden (Neues Formular 31.8.2015)
Links
- Bundesamt für Statistik (BFS)
Statistische Informationen zur Höheren Berufsbildung - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Informationen zur Höheren Berufsbildung
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Koordinationsbereich Finanzierung
Markus Balmer, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 63 (Direktwahl)