Weiterbildungsmaster MAS
Anerkennung von Weiterbildungsmastern (MAS) in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Hochschulen, die Weiterbildungsprogramme mit dem Abschluss Master of Advanced Studies (MAS) im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung anbieten, können diese Diplome von der EDK anerkennen lassen. MAS entsprechen vom Umfang her einem Jahr Vollzeitstudium.
Zum Verfahren
Gesuche um gesamtschweizerische Anerkennung von Weiterbildungsmastern (MAS) in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung können beim Generalsekretariat EDK eingereicht werden, sobald mindestens ein Diplomstudiengang der Ausbildungsinstitution im Bereich Unterricht (zur Lehrkraft der Vorschul-/Primarstufe, der Sekundarstufe I; zur Lehrkraft für Maturitätsschulen) oder im Bereich der Sonderpädagogik (Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie) vom Vorstand der EDK gesamtschweizerisch anerkannt wurde.
Einreichung eines Gesuchs
Das Gesuch wird von der Institution, welche einen MAS anbietet, eingereicht. Das Generalsekretariat der EDK begutachtet das Gesuch und zieht, sofern notwendig, Fachexpertinnen oder -experten bei. Der Vorstand der EDK entscheidet auf Antrag des Generalsekretariats über die Anerkennung des MAS.
- Gesuchsformular
Gesuch um Anerkennung eines Weiterbildungsmaster-Studiengangs (MAS1) in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung