Stipendien

Die "Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen" (Stipendien-Konkordat) ist ein Konkordat zwischen den Kantonen (gemäss Art. 48 BV). Ziel ist eine Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen.
Die Plenarversammlung der EDK hat das Stipendien-Konkordat am 18. Juni 2009 zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Jeder Kanton entscheidet über seinen Beitritt zum Konkordat. In der Mehrheit der Kantone beschliesst das kantonale Parlament über einen Beitritt und der Beschluss unterliegt einem fakultativen Referendum. Die beitretenden Kantone verpflichten sich dazu, die im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards in ihren kantonalen Stipendiengesetzgebungen zu übernehmen. Der Vorstand der EDK setzt die Vereinbarung in Kraft, wenn ihr mindestens zehn Kantone beigetreten sind.
Dokumentation
Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18.06.2009
Juristischer Kommentar zur Interkantonalen Vereinbarung zu Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18.06.2009
Kurz-Information
Stand der Beitrittsverfahren
Archiv: Vernehmlassung
Der Verabschiedung voraus ging eine mehrmonatige Vernehmlassung bei allen Kantonen (Ende November 2007 bis Ende Mai 2008). 23 Kantonsregierungen haben dabei die Schaffung einer Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen begrüsst und dem Vernehmlassungsentwurf grundsätzlich zugestimmt.
Ergebnisse der Vernehmlassung (30.11.2007 bis 31.5.2008), Bericht vom 15. September 2008
Medienmitteilung vom 16. September 2008
Mehr Informationen
Website Ausbildungsbeiträge
Diese im Auftrag der EDK erstellte Website enthält die wichtigsten Informationen zum Stipendienwesen in der Schweiz.
Kontakt
Francis Kaeser
Leiter Abteilung Ressourcen +41 (0)31 309 51 11 (Zentrale)

