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Stipendien


Die "Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen" (Stipendien-Konkordat) ist ein Konkordat zwischen den Kantonen (gemäss Art. 48 BV). Ziel ist eine Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen.

Die Plenarversammlung der EDK hat das Stipendien-Konkordat am 18. Juni 2009 zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Jeder Kanton  entscheidet über seinen Beitritt zum Konkordat. In der Mehrheit der Kantone beschliesst das kantonale Parlament über einen Beitritt und der Beschluss unterliegt einem fakultativen Referendum. Die beitretenden Kantone verpflichten sich dazu, die im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards in ihren kantonalen Stipendiengesetzgebungen zu übernehmen. Der Vorstand der EDK setzt die Vereinbarung in Kraft, wenn ihr mindestens zehn Kantone beigetreten sind.

Dokumentation

Archiv: Vernehmlassung

Der Verabschiedung voraus ging eine mehrmonatige Vernehmlassung bei allen Kantonen (Ende November 2007 bis Ende Mai 2008). 23 Kantonsregierungen haben dabei die Schaffung einer Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen begrüsst und dem Vernehmlassungsentwurf grundsätzlich zugestimmt.

Mehr Informationen

  •  Website Ausbildungsbeiträge
    Diese im Auftrag der EDK erstellte Website enthält die wichtigsten Informationen zum Stipendienwesen in der Schweiz.

Kontakt

 Francis Kaeser
Leiter Abteilung Ressourcen +41 (0)31 309 51 11 (Zentrale)