Medienmitteilung vom 27.9.2009
Bern sagt Ja zu HarmoS, Uri und Zug sagen Nein
Bern, 27. September 2009. Das Stimmvolk des Kantons Bern sagt Ja zum HarmoS-Konkordat. Die Kantone Uri und Zug lehnen einen Beitritt ab Mit dem heutigen Abstimmungssonntag haben insgesamt 17 Kantone ihr Beitrittsverfahren zum HarmoS-Konkordat abgeschlossen. Elf Kantone haben einem Beitritt zugestimmt, sechs haben einen Beitritt abgelehnt. Stand der Beitrittsverfahren
In den elf Kantonen, die bisher dem Konkordat beigetreten sind, leben 63,6% der Schweizer Bevölkerung. Neun Kantone haben sich noch nicht zum Konkordat geäussert.
Der EDK-Vorstand wiederholt seine bereits anlässlich früherer Abstimmungen abgegebene Einschätzung: die Beitrittsverfahren in den Kantonen gehen weiter. Es ist wichtig, dass sich alle Kantone zu HarmoS positionieren. Nach Ablauf der HarmoS-Frist (31. Juli 2015) wird zu beurteilen sein, wo die Kantone bei der Harmonisierung der obligatorischen Schule stehen.
Das HarmoS-Konkordat ist am 1. August 2009 nach dem Beitritt der Kantone SH, GL, VD, JU, NE, VS, SG, ZH, GE und TI in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist läuft – auch für später beitretende Kantone – am 31. Juli 2015 (also per Schuljahr 2015/2016) ab.
Alle Kantone äussern sich zu HarmoS
Der EDK-Vorstand wiederholt seine bereits anlässlich früherer Abstimmungen und anlässlich des Inkrafttretens des Konkordats abgegebene Einschätzung (siehe Medienmitteilung vom 13.5.2009):
- Alle Kantone positionieren sich zur jetzt vorliegenden Vorlage des HarmoS-Konkordats. Es gibt keine Gründe, diesen Prozess zum jetzigen Zeitpunkt zu unterbrechen oder die Vorlage zu verändern. Das Konkordat ist in Kraft. Die Umsetzung läuft.
- Nach Ablauf der Umsetzungsfrist (31. Juli 2015) wird die EDK zu beurteilen haben: wo stehen wir mit der Harmonisierung? Erfüllen wir die Vorgaben der Bundesverfassung (Art. 62 Abs. 4 BV verpflichtet die Kantone, die Strukturen und Ziele der obligatorischen Schule anzugleichen)? Wo besteht noch Handlungsbedarf? Und wie kann dieser eingelöst werden? Diese Beurteilung wird auch Nicht-Beitrittskantone einbeziehen. Und es wird zu berücksichtigen sein, dass auch Kantone, welche das Konkordat abgelehnt haben, wichtige HarmoS-Vorgaben erfüllen.
- Für eine Bundesintervention (auf Basis Art. 62 Abs. 4 BV) besteht kein Bedarf. Die EDK strebt eine vertragliche Lösung unter den Kantonen an, welche deren Schulhoheit optimal respektiert.
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