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Pandemische Grippe

Zuständigkeit

Gestützt auf Bundesvorgaben (Bundesamt für Gesundheit) verfügen alle Kantone über kantonale Pandemiepläne. Zuständig sind die kantonalen Gesundheitsbehörden.

Bildungsinstitutionen werden über Hygienemassnahmen informiert

In allen Kantonen haben die Bildungsbehörden per Anfang des Schuljahres den Schulen (Personal, Eltern, Schülerinnen und Schüler) von der Gesundheits-Seite zur Verfügung gestellte Informationen zukommen lassen, namentlich Instruktionen zu Hygienemassnahmen oder zum Verhalten bei einer Erkrankung.

Diese Instruktionen sind medizinischer Natur und werden von den Gesundheitsbehörden verantwortet.

BAG empfiehlt: auf flächendeckende Schulschliessungen verzichten

In einem Schreiben an die EDK hält das BAG fest: "Aufgrund der zurzeit verfügbaren Datenlage ist durch eine flächendeckende Schliessung von Schulen und Kinderkrippen keine nennenswerte Wirkung zu erwarten. Insbesondere wird durch eine solche Massnahme kein wesentlicher Einfluss auf den Verlauf der Epidemie und damit auf die Anzahl der Erkrankungsfälle erkennbar sein. Die flächendeckende Schliessung von Bildungseinrichtungen in der Schweiz wird deshalb bei der jetzt zu erwartenden Pandemie durch das BAG nicht empfohlen." (BAG, 5. August 2009).

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