Häufig gestellte Fragen
Was jetzt? Schule oder Kindergarten?
Der Begriff "Einschulung" gemäss Artikel 5 Absatz 1 im HarmoS-Konkordat ist in erster Linie juristisch und nicht pädagogisch zu verstehen. Er beschreibt, ab wann ein Kind zum Besuch einer Vorschuleinrichtung verpflichtet ist. Damit ist nicht die "Einschulung" gemeint, wie wir sie heute kennen als Eintritt in die erste Primarklasse und dem Beginn des schulischen Unterrichts für alle. Die ersten Schuljahre sind weiterhin "Kindergarten-orientiert". Das HarmoS-Konkordat sieht in Artikel 5 vor, dass das Kind "während der ersten Schuljahr (Vorschul- und Primarunterricht) (...) schrittweise die Grundlagen der Sozialkompetenz und der schulischen Arbeitsweise" erwirbt. Wichtig ist auch die Sprachförderung. Es gibt nicht mehr einen "Schnitt" zwischen Kindergarten und Primarschule, sondern ein dem Kind besser entsprechendes Heranführen an das schulische Lernen.

