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Häufig gestellte Fragen

Der Schuleintritt wird auf das erfüllte 4. Altersjahr festgelegt? Müssen jetzt auch die Kleinsten bereits in die Schule?

  • Nein. Mit HarmoS werden zwei Jahre Kindergarten in den beitretenden Kantonen obligatorisch. Damit vereinheitlicht HarmoS die heutige Mehrheitslösung in der Schweiz: heute besuchen in der Schweiz rund 86% der Kinder während zwei Jahren den Kindergarten. In 14 Kantonen ist der Besuch mindestens eines Kindergartenjahres obligatorisch oder wird ein Kindergarten-Obligatorium per 2008/2009 umgesetzt.
  • Gemäss HarmoS umfasst die obligatorische Schulpflicht damit elf Jahre. Der Stichtag für die Festlegung des Eintrittsalters – heute wird dieser in den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt – wird einheitlich auf den 31. Juli festgelegt.
  • Mit Stichtag 31. Juli sind die Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder in eine Eingangsstufe zwischen vier Jahre / ca. 1 Monat und fünf Jahre / ca. 1 Monat alt. Das entspricht in etwa dem heutigen Alter bei Eintritt in den ersten Kindergarten (plus/minus 5 Monate, je nach Stichtag in den Kantonen).