Häufig gestellte Fragen
Kann der Bund nicht-beitretende Kantone zu einem Beitritt verpflichten
Ja. Gemäss Artikel 48 a Absatz 1 BV kann der Bund auf Antrag interessierter Kantone bestehende interkantonale Verträge allgemein verbindlich erklären oder Kantone zur Beteiligung an interkantonalen Verträgen verpflichten. Im Bereich des Schulwesens betrifft dies ausschliesslich die in der Bundesverfassung in Artikel 62 Absatz 4 genannten Bereiche und die kantonalen Hochschulen.

