Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Konkordat? Wie demokratisch sind Konkordate?
Gemäss Art. 48 der Bundesverfassung können Kantone untereinander Verträge (Konkordate) abschliessen. Interkantonale Verträge sind demokratische und bewährte Instrumente zur Regelung der interkantonalen Zusammenarbeit.
Der Prozess zur Erarbeitung eines Konkordates verläuft demokratisch, Beispiel HarmoS-Konkordat:
- Die Mitglieder der EDK, das heisst: 26 vom Volk gewählte Mitglieder der Kantonsregierungen, erarbeiten miteinander einen Vertragsentwurf.
- Der Entwurf geht in allen Kantonen in eine Vernehmlassung. Bei HarmoS dauerte die Vernehmlassung 9 Monate. Regelmässig werden dabei die kantonalen Parlamente in die Vernehmlassung miteinbezogen (ständige Kommissionen oder Plenum).
- Die Bereinigung des Vertrags nach der Vernehmlassung erfolgt wiederum durch die EDK. Diese verabschiedet den Vertrag zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren. Notwendig sind zwei Drittel der Stimmen. Bei HarmoS erfolgte die Verabschiedung einstimmig.
- Jeder Kanton entscheidet über seinen Betritt zu einem Konkordat, in der Regel liegt der Entscheid beim kantonalen Parlament.
- Der Parlamentsentscheid unterliegt dem Referendum (obligatorisches, fakultatives oder Behörden-Referendum), ebenso wie kantonale Gesetzesvorlagen.
- Wird das Referendum eingereicht, dann kommt es zu einer kantonalen Volksabstimmung. Wie bei einem kantonalen Gesetz oder einem Bundesgesetz befinden dabei die Stimmberechtigten über die Vorlage insgesamt.

