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Beitrittsverfahren und In-Kraft-Treten

Die kantonalen Beitrittsverfahren laufen

Jeder Kanton entscheidet über seinen Betritt zum Sonderpädagogik-Konkordat. In den meisten Kantonen liegt dieser Entscheid beim kantonalen Parlament und dieser Beschluss unterliegt einem fakultativen Referendum.

Das Konkordat tritt in Kraft, wenn 10 Kantone beigetreten sind, frühestens aber auf den 1. Januar 2011. Bis dahin läuft eine vom Bundesparlament beschlossene Übergangsfrist. Während dieser Zeit müssen die Kantone für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (d.h. für die heutigen IV-Versicherten) in Qualität und Umfang die Angebote gemäss IV-Gesetzgebung (in Kraft bis Ende 2007) gewährleisten.