Beitrittsverfahren und In-Kraft-Treten
Die kantonalen Beitrittsverfahren laufen
Die Plenarversammlung der EDK hat das Sonderpädagogik-Konkordat am 25. Oktober 2007 einstimmig zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Über den Beitritt zu diesem Konkordat befindet in der Mehrheit der Kantone das kantonale Parlament. In der Regel unterliegt dieser Beschluss einem fakultativen Referendum.
Das Sonderpädagogik-Konkordat ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten
Im Juni 2010 wurde die notwendige Anzahl von zehn Kantonen für das Inkraftsetzen des Konkordats erreicht. Der Vorstand der EDK hat im September 2010 das Datum für das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2011 angesetzt.


