Beurteilung von Lehrpersonen: Zuständigkeit
| Betroffene Stufe(n): | Vorschule Primarstufe Sekundarstufe I Berufliche Grundbildung (schulischer Teil) Fachmittelschulen Gymnasiale Maturitätsschulen |
| Nationaler Kontext Im Zusammenhang mit Schul- und Bildungsqualität hat die Beurteilung von Lehrpersonen an Bedeutung gewonnen. Obwohl eine Beurteilung von Lehrpersonen in der Regel erfolgt, besitzen nicht alle Kantone ein kantonal vorgegebenes Vorgehensmodell für die Beurteilung von Lehrpersonen. |
1. Hauptergebnisse
Die Beurteilung der Lehrpersonen wird von der Vorschule bis zur Sekundarstufe II in der Mehrheit der Kantone durch die Schulleitung vorgenommen, zum Teil zusammen mit den Schulaufsichtsbehörden (Schulkommission, Schulpflege, Schulinspektorat).
Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler sind gemäss kantonalen Regelungen äusserst selten und ausschliesslich auf der Sekundarstufe II an der Beurteilung der Lehrpersonen beteiligt. (Im Rahmen von schulinternen Qualitätsentwicklungsverfahren können allerdings Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen bei der Beurteilung der Lehrpersonen beteiligt sein.)
2. Ergebnisse im Detail
| Frage(n) | Rohdaten |
|---|---|
| Wer nimmt gemäss kantonalen Regelungen die Beurteilung der Lehrpersonen vor? | Zuständigkeit für die Beurteilung der Lehrpersonen: Vorschule Primarstufe Sekundarstufe I Berufliche Grundbildung (schulischer Teil) Fachmittelschulen Gymnasiale Maturitätsschulen |

